Nach der Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrsfreigaben (§27d Abs. 1 LuftVG) darf ich in einer Entfernung von min. 1,5 km in max. 50 m Höhe fliegen (+ noch einige anderen Einschränkungen).
Wie sieht es denn da mit dem Heliport auf dem Dach eines Krankenhauses für die Landung eines Rettungshubschraubers aus? Ist der Heliport wie ein normaler Flugplatz zu sehen und ich muss auch von jedem Krankenhaus einen Abstand von 1,5 km halten. Reicht es, wenn ich lande, wenn ich einen Rettungshubschrauber sehe. Der Rettungshubschrauber landet auch dort, wo explizit kein Port ist und ich deshalb von jedem Kranhaus 1,5 km Abstand halten muss.
Ingo
Wie sieht es denn da mit dem Heliport auf dem Dach eines Krankenhauses für die Landung eines Rettungshubschraubers aus? Ist der Heliport wie ein normaler Flugplatz zu sehen und ich muss auch von jedem Krankenhaus einen Abstand von 1,5 km halten. Reicht es, wenn ich lande, wenn ich einen Rettungshubschrauber sehe. Der Rettungshubschrauber landet auch dort, wo explizit kein Port ist und ich deshalb von jedem Kranhaus 1,5 km Abstand halten muss.
Ingo