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Neue EU-Drohnenverordnung / Übergangsregelung / BOS-Betrieb

    • Regeln & Gesetze

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    • Neue EU-Drohnenverordnung / Übergangsregelung / BOS-Betrieb

      Moin!

      Ich habe mal eine Frage an die "gesetzeskundigen" in dieser Runde bezüglich der Übergangsregelung für Bestandsdrohnen in der neuen EU-Drohnenverordnung.

      Wir fliegen den Typhoon H520 im BOS-Betrieb. Unsere Piloten haben den A1/A3 Schein (oder machen diesen gerade). Ist nun für den BOS-Betrieb des H520 auch der A2 Schein erforderlich und wie sieht es nach der 2 jährigen Übergangsregelung aus? Dürfen wir den H520 dann noch weiterfliegen oder muss dann ein neues, aktuelles Modell, welches die neuen
      CE Kennzeichnungen etc. hat, beschafft werden?

      Gruß Malte
      Feuerwehr Barmstedt
      Marktstraße 41
      25355 Barmstedt
      www.feuerwehr-barmstedt.de
    • Moin,

      im BOS Einsatz wird nach meinem Kenntnisstand keine "A2" Prüfung benötigt. Aber, kann natürlich nicht schaden, die erforderlichen Kenntnisse sollte man auch als BOS Pilot natürlich haben. Dann ist man auf der sicheren Seite.
      Aber mindestens genauso wichtig, meine persönliche Meinung, ist der sichere praktische Umgang mit dem Fluggerät.

      Der H520 darf natürlich auch noch nach der Übergangsreglung weiter geflogen werden.

      Alle Angaben OHNE Gewähr :)
      Ich kann immer nur wieder empfehlen sich direkt beim zuständigen LBA sachkundig zu machen.

      Dr.Drohne hat bzgl. BOS ein interessantes Buch herausgegeben: Shop - Dr. Drohne - UAV Lesestoff

      Beste Grüße