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EU-Recht Offene Kategorie A3, DJI Mavic 2 Pro

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    • EU-Recht Offene Kategorie A3, DJI Mavic 2 Pro

      Hallo zusammen,
      ich "lerne" gerade für den EU Kenntnisnachweis und bin auf einen (vermeindlichen) Widerspruch gestoßen. Den den Lehrmaterialien vom LBA ist für die Kategorie A3 ein Sicherheitsabstand von 150m zu unbeteiligten Personen vorgeschrieben. Weiter unten - bei der Beschreibung der C2 Unterkategorie ist die Rede von mehr als 30m Abstand. Die Erläuterungen zu den Abständen zu Industrie- Wohn- Freitzeit- und Erholungebieten bleibt.

      lba-openuav.de/onlinekurs/lehr…it/uas-klassifizierungen/

      Ich bin daran den EU-Fernpilotennachweis zu machen, sprich also den Großen Führerschein. Nun bin ich irritiert, was ich in Zukunft damit mit meiner Mavic 2 Pro anfangen kann? Die ist ja vor dem Stichdatum gekauft und hat dementsprechend noch keine C-Zertifizierung und wird diese ja auch nie erhalten. Von diesem Sonderfall wird in den Unterlagen nicht gesprochen. Zumal es sich eigentlich um keinen Sonderfall, sondern für die meisten hier gilt.
    • Vieleicht noch mal eben zur Erinnerung
      Für die Piloten die ein Schein nach 21d haben und mit Bestandsdrohne hin und her flattern ein kleiner Tipp
      Ist zwar schon mal drauf hin gewiesen worden
      Ihr habt alle noch Zeit. Also nicht verückt machen lassen.
      Hier mal ein Erklärvideo
      Ich finde der Ersteller des Videos hat das ganz gut gemacht
    • blacktnt schrieb:

      Den den Lehrmaterialien vom LBA ist für die Kategorie A3 ein Sicherheitsabstand von 150m zu unbeteiligten Personen vorgeschrieben. Weiter unten - bei der Beschreibung der C2 Unterkategorie ist die Rede von mehr als 30m Abstand.
      150m Abstand zu Wohn- und Industriegebieten ist richtig, aber zu unbeteiligten Menschen ist ein ausreichender Abstand gefordert. Als ausreichend gilt 30m oder die 1:1 Regel.
      Die 30m sind in der Unterkategorie A2 mit zertifiziertem UAS gefordert. So einen gibt es noch nicht.