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    • Danke für den Link. Aber wer kennt sich aus:

      - müssen Besitzer eines PPL-Scheins sich auch als Modell-Pilot registrieren und einen Kenntnisnachweis machen

      - was ist mit dem 10-Jährigen, der seit 2 Jahren auf der Wiese des Nachbarbauern einen Segler (650 g) und einen Motorsegler (920 g) (mit Versicherung) in Begleitung eines Erwachsenen fliegt? Darf er erst wieder fliegen, wenn er 16 ist, oder muss der begleitende Erwachsene sich als Modell-Pilot registrieren und einen Kenntnisnachweis
      machen?

      Ingo
    • Moin.

      PPL zählt nicht mehr - selber leidvoll erfahren.

      Mindestens A1-A3 über 250 g und A2 über 900 g erforderlich.

      In unmittelbarer Begleitung eines mindestens 16-jährigen mit Kenntnisnachweis darf auch ein jüngerer/jüngere steuern/fliegen

      Link zum LBA: Luftfahrt Bundesamt - Fragen zum Betrieb von UAS ab dem 31.12.2020

      Über den Link in Nr.3 kann man nach Registrierung den A1-A3 Schein kostenlos machen - nur Mut!

      So sieht der aus: (30 Minuten Zeitaufwand heute Nacht)
      A1-A3-wg-crop.JPG
      Liebe Grüße aus Schleswig-Holstein
      Wilhelm

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wilhelm-SH ()

    • Hallo,

      habe auch den Schein gestern gemacht. Bei mir hat es etwas länger gedauert - Text am Bildschirm lesen mag ich nicht, den Bildschirm kann man anschließend so schlecht von Filsstiftmakierungen reinigen! Ich habe den Text in Word eingefügt und ausgedruckt - ca 40 Seiten.

      Die haben sich viel Mühe gegeben bei der EU-Verordnung.

      Es gibt jetzt keine Flugmodelle/Kopter mehr, sondern nur noch UAS (wenn ich das richtig verstanden habe). Fast alle meine Modelle sind Eigenbauten. Das bedeutet, sie gehören der Klasse c4 an, da sie mehr als 900 g wiegen und nicht über eine Fernidentifizierung verfügen. Damit ist nur ein Flugbetrieb in der offenen Kategorie A3 zulässig.

      - gilt jetzt für mich als Pilot eines Kopters auch die Höhenzulassung des Modellfugplatzes (z.B. 500 m) auf dem ich fliege?

      - Wie ist denn nun ein Balsagleiter, weniger als 250 g, Eigenbau (für Freiflug konzipiert) einzuordnen? (bauen wir schon mal mit den Jugendlichen im Verein)

      - Darf in der Klasse c0 auch von Jugendlichen unter 16 Jahren geflogen werden?

      Ingo

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ingo46 ()

    • Hmm, wenn Du die Schulungsmaterialien durchgearbeitet hast, sollten Deine Fragen bzgl. Gewicht, Alter und Sonderzonen doch eigentlich schon beantwortet sein.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • ZITAT Dennis_Fimi_X8SE: "Habe nun seit zwei Tagen versucht diesen Nachweis zu machen. Aber es kommen ständig Fehlermeldungen und es bricht ab. Komme da nicht durch?

      Gibt es einen Trick?"



      Ich habe gehört, dass die Server des LBA überlastet seien. Nun braucht man da keinen "Ansturm" hineinzuinterpretieren, so viele Copterpiloten gibt es nicht. Es ist nur halt gerade kostenlos, und deswegen versuchen es alle gleichzeitig, und die Server sind eher so für einen Seitenabruf pro Minute als für 100 pro Sekunde ausgelegt. (Herrjeh, die haben nicht mal ihr E-Mail-System richtig konfiguriert. Hab mich deswegen schon an die Admins gewandt.)

      Allerdings hat es bei mir einigermaßen gut geklappt, ich hatte nur ein paar kaputte Layouts und ein oder zwei mal einen Timeout o.ä. Dass das bei Dir so hartnäckig nicht geht, wundert mich eigentlich. Aktuell funktioniert die Seite. Eventuell hast Du selbst technische Probleme, von denen Du noch nichts weißt? Veralteter Browser, Scriptblocker nicht besänftigt, Cookies zu früh weggemampft?
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      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Hallo , ich habe versucht , mich in diese neuen Regelungen einzulesen . Bei den FAQs vom LBA sind meine beiden Hubsan 501S und 501SS Altbestand , jeweils unter 500 Gramm und benötigen gar keinen " Drohneführerschein / Nachweis " mehr , oder bin ich nur zu blöd zu lesen bzw. zu verstehen ? Kann mir jemand helfen ?
    • ZITAT hughes269: "Hallo , ich habe versucht , mich in diese neuen Regelungen einzulesen . Bei den FAQs vom LBA sind meine beiden Hubsan 501S und 501SS Altbestand , jeweils unter 500 Gramm und benötigen gar keinen " Drohneführerschein / Nachweis " mehr , oder bin ich nur zu blöd zu lesen bzw. zu verstehen ? Kann mir jemand helfen ?"


      Bis 250g und ohne Kamera brauchst Du keinen Schein, sonst den A1/A3-Schein.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Hallo hughes269,

      ich verstehe es so, dass dies nur für Drohnen bis 250g gilt:

      Ab dem 1. Januar 2022 muss jeder Steuerer einer Drohne im Besitz eines EU-Kompetenznachweises oder eines EU-Fernpiloten-Zeugnisses sein. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Steuerer von Drohnen der Klasse C0 (Höchstabflugmasse< 250 g und Höchstgeschwindigkeit (horizontal) < 19 m/s).


      bei deinen Drohnen gilt dies scheinbar bis zum 01.01.2023 für den "führerschein" den EU-Nachweis brauchst du ab 01.01.2022 :

      unter 500 g:

      Bis zum 31.12.2022 wird weiterhin kein „Drohnenführerschein“ benötigt.
      Die Drohne darf in allen Unterkategorien der Offenen Kategorie betrieben
      werden, wobei die EU-Drohnen-Regularien gelten.

      Ab dem 1.1.2022 wird zwingend ein EU-Kompetenznachweis zum Steuern von Drohnen der Offenen Kategorie benötigt.




      Gruß aus Scheeßel
    • Hallo Trouthunter , danke für deine Info , aber so richtig schlauer bin ich immer noch nicht . Brauche ich denn im Moment außer einer Versicherung überhaupt irgend etwas ? . Bisher fliege ich nur über Privatgrund . Meine zwei Hubsan 501wiegen je 485 Gramm . Und muß ich die jetzt registrieren ?
      Gruß B
    • Hi,

      die Drohnen müssen gar nicht registriert werden, nur der Fernpilot ( also du ). Ansonsten Versicherung und Drohnenkennzeichnung. Den Nachweis nach §21a hast du ja, daher erstmal Ruhe (siehe meine letzte Nachricht ). Ich habe den A1/A3-Schein trotzdem gemacht, erstens habe ich dann Ruhe und zweitens ist es "noch" kostenlos.

      Gruß aus Scheeßel
    • ja , herzl. Dank nochmal . Habe mich eben beim LBA registriert . Klappte gut . Nun müßten die mir nur noch ne Nummer schicken und dann könnte ich die Prüfung machen .
      Da heute seit früh Sch....wetter ist , habe ich mir die LBA Trainingsvideos angesehen und den Test 2x fast fehlerfrei gemacht . Nun brauche ich nur noch ne Versicherung . Gilt das ganze dann auch für meine Flieger ? Gruß B
    • Hi Hughes,
      du brauchst auf keine Nummer warten, wenn du registriert bist kannst du im Anschluß an den Test die Prüfung machen ( bei der Ergebnisanzeige ist oben ein Button ). Dann erst erhältst du deine ID.
      Sowohl die Registrierung, als auch die Versicherung sind Drohnenunabhängig ( abgesehen von der Klassifizierung ). Du DÜRTEST also theoretisch dann auch meine Kiste fliegen und wärst versichert ( sobald du eine Versicherung abgeschlossen hast ). Solltest du eine Haftpflicht haben, prüfe doch mal, ob die Drohne sogar darin enthalten ist, war bei mir zB der Fall.

      Gruß aus Scheeßel
    • Du kannst die Prüfung so oft wiederholen wie du willst, bzw. bis du bestanden hast.

      Die Fragen in der Prüfung sind ähnlich oder sogar gleich (ich kenne nicht den gesamten Fragenpool) zu denen im Test, 1-2 waren bisschen komisch, habe aber auch nicht das komplette Lehrprogramm durchgearbeitet. Ich habe mir zu allen Einheiten die sehr gut erstellten Zusammenfassungen angesehen, das hat gereicht. Viele Fragen bzw. deren Antwortmöglichkeiten führen mit gesundem Menschenverstand zur korrekten Antwort :)