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In der von Euch üblicherweise verwendeten UAV-Gewichtsklasse zwischen 1-5kg müsst Ihr ab nächsten Jahr zwingend die sog. A1/A3-Prüfung ablegen, um weiter fliegen zu dürfen.
Diejenigen unter Euch, die (sinnvollerweise) aber den großen Kenntnisnachweis (also den bei einer §21d-Stelle, nicht bei den Modellfliegern) gemacht haben, gilt: Ihr könnt Euch diese Prüfung erst einmal für den Betrieb für nächstes Jahr in der Regel aber sparen, wenn Ihr Euch dieses Jahr noch eine Registrierung für eine Allgemeinverfügung wie in z.B. Bayern, oder eine allgemeine Aufstiegserlaubnis wie in anderen Bundesländern holt. Das geht aber nur noch in diesem Jahr (in Bayern z.B. Antrag bis zum 25.12. dort eingehend).
Ohne eine solche Allgemeinverfügung, Aufstiegserlaubnis oder A1/A3-Prüfung dürft Ihr nächstes Jahr nicht mehr fliegen!
Bei Fragen -> melden
Viele Grüße,
Stefan
In der von Euch üblicherweise verwendeten UAV-Gewichtsklasse zwischen 1-5kg müsst Ihr ab nächsten Jahr zwingend die sog. A1/A3-Prüfung ablegen, um weiter fliegen zu dürfen.
Diejenigen unter Euch, die (sinnvollerweise) aber den großen Kenntnisnachweis (also den bei einer §21d-Stelle, nicht bei den Modellfliegern) gemacht haben, gilt: Ihr könnt Euch diese Prüfung erst einmal für den Betrieb für nächstes Jahr in der Regel aber sparen, wenn Ihr Euch dieses Jahr noch eine Registrierung für eine Allgemeinverfügung wie in z.B. Bayern, oder eine allgemeine Aufstiegserlaubnis wie in anderen Bundesländern holt. Das geht aber nur noch in diesem Jahr (in Bayern z.B. Antrag bis zum 25.12. dort eingehend).
Ohne eine solche Allgemeinverfügung, Aufstiegserlaubnis oder A1/A3-Prüfung dürft Ihr nächstes Jahr nicht mehr fliegen!
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Viele Grüße,
Stefan