Hallo liebe Community,
heute wende ich mich mit einer Frage an euch, die vielleicht auch andere Neueinsteiger in das faszinierende Hobby der Drohnenfliegerei interessieren könnte. Da ich hierzu bisher leider widersprüchliche Informationen erhalten habe, bin ich nun ein wenig verunsichert. Meine bisherige Annahme war, dass man neben einer entsprechenden Haftpflichtversicherung und der Eigentümerkennzeichnungspflicht nicht auch noch den Kenntnisnachweis des Deutschen Modellflugverbandes (DMFV) benötigt, da dass Abfluggewicht der FIMI 8X SE 2020 doch deutlich unter 2 kg liegt. Nun teilte mir ein Dji Mavic 2 Pro-Pilot mit, dass das so nicht zutreffend sei. Vielmehr bräuchte ich ab einem Abfluggewicht von 250 g sehr wohl den vorgenannten DMFV-Kenntnisnachweis und ab 2 kg Abfluggewicht sogar den sogenannten „Drohnen-Führerschein„. Was ist denn nun richtig? Vielleicht könnt ihr ja meine Verunsicherung beseitigen - ich freue mich auf eure Antworten.
Mit liebem Gruß und besten Wünschen für unfallfreie Flüge
Frank alias Aquataufu
heute wende ich mich mit einer Frage an euch, die vielleicht auch andere Neueinsteiger in das faszinierende Hobby der Drohnenfliegerei interessieren könnte. Da ich hierzu bisher leider widersprüchliche Informationen erhalten habe, bin ich nun ein wenig verunsichert. Meine bisherige Annahme war, dass man neben einer entsprechenden Haftpflichtversicherung und der Eigentümerkennzeichnungspflicht nicht auch noch den Kenntnisnachweis des Deutschen Modellflugverbandes (DMFV) benötigt, da dass Abfluggewicht der FIMI 8X SE 2020 doch deutlich unter 2 kg liegt. Nun teilte mir ein Dji Mavic 2 Pro-Pilot mit, dass das so nicht zutreffend sei. Vielmehr bräuchte ich ab einem Abfluggewicht von 250 g sehr wohl den vorgenannten DMFV-Kenntnisnachweis und ab 2 kg Abfluggewicht sogar den sogenannten „Drohnen-Führerschein„. Was ist denn nun richtig? Vielleicht könnt ihr ja meine Verunsicherung beseitigen - ich freue mich auf eure Antworten.
Mit liebem Gruß und besten Wünschen für unfallfreie Flüge
Frank alias Aquataufu