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Flughöhe unter 250gramm?

  • Regeln & Gesetze

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  • Flughöhe unter 250gramm?

    Moin.

    Ich habe eine Frage zur Theoretischen!!!!! maximalen Flughöhe bei Abfluggewicht unter 250gr.

    Sowohl nach der NOCH geltenden als auch nächstes Jahr in na Kraft tretenden Gesetzgebung.



    Ehrlich gesagt bin ich etwas verwirrt und nicht sicher ob ich das richtig verstehe.





    Nach noch gültiger Gesetzeeslage darf bei einem Abfluggewicht unter 250gr. Nicht über 50m Höhe geflogen werden.
    Wenn ich durch Anbauten (Plakette/Filter usw) das Gewicht erhöhe dann darf ich über 50m?




    2te Frage.
    ich wohne dicht am Strand und verbringe auch viel Freizeit dort, meine älteste Tochter ist Rettungsschwimmerin und auf den Wachtürmen im Sommer.

    In der Hauptsaison fliegen wirklich viele Copter am Strand.

    Von Spielzeug Geräten von Aldi und co bis zur P4 ist alles vertreten.

    Gilt der Strand,bzw die Menschenmassen schon als Ansammlung oder sind nur Veranstaltungen gemeint?

    Bei so manch einem Piloten wird einem echt Angst und Bange.

    Olli
  • Grüße dich @Probsteier,

    du darfst bis zu einer Höhe 100 aufsteigen, auf Sichtweite,
    mit unter 250 Gramm Kopter.
    Da du aber Kopter unter 250 Gramm auch außerhalb der
    Sichtweite fliegen darfst, dann ist die Höhenbeschränkung
    auf 50 Meter Höhe beschränkt.
  • Danke für die Antwort.
    keine Ahnung wie es in Schöneberg ist.
    Ob es da Gewässer gibt. Berlin hat ja einiges Wasserstraßen.
    Da kenne ich mich nicht aus.
    Außer du meinst Schönberger Strand.
    Es gibt an der Küstenlinie hier schon einige freie Bereiche die zumindest von der DFS DROHNEN App als grün angezeigt werden.

    Meine Frage war eher dahingehend gemeint was den Überflug über Menschen/Personengruppen angeht.
    Gilt das als Ansammlung/ Gruppe oder gibt sowas nur für Veranstaltungen?

    Ich finde es persönlich bedenklich über so viele Menschen hinweg zu fliegen. Ob Gruppe oder nicht.



    olli

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Probsteier ()

  • Bin von den Eintrag in Deiner bentzerkarte ausgegangen. Du hast geschrieben das am Strand eine Menge Copter fliegen und das erst mal mit der Menschenansammlung nichts zu tun.

    Wenn sich nichs geändert hat sind das mehr als 12 zusammenstehende Personen.


    Gruß Perfi
    Rot ist Blau und Plus ist Minus!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Perfi ()

  • Katerchen schrieb:


    du darfst bis zu einer Höhe 100 aufsteigen, auf Sichtweite,
    mit unter 250 Gramm Kopter.
    Da du aber Kopter unter 250 Gramm auch außerhalb der
    Sichtweite fliegen darfst, dann ist die Höhenbeschränkung
    auf 50 Meter Höhe beschränkt.
    Blödsinn!
    in 100m Höhe siehst du den MM gar nicht mehr.
    Du kannst den MM auch in außerhalb direkter Stchtweite betreiben, aber nur bis zu 30m Höhe und Sicht auf ein Bildübertragendes Gerät (FPV-Brille, Handydisplay)
    Ob das auch ab 2021 so bleibt, ist fraglich.
  • Hallo lieber @Berger,

    zeige mir doch bitte den Gesetzesauszug das man Kopter
    unter 250 Gramm außer Sichtweite nur bis zur einer Höhe
    bis 30 Meter betreiben darf.
    Da musst du was verwechseln.

    Wenn man seinen Kopter im Auge behält kann man ihn
    auch ihn 100 Meter Höhe noch nach verfolgen.

    Frage mich ob du das überhaupt beurteilen kannst, hast
    du eine MaMi, oder ist das nur eine Vermutung von dir.
  • Das ist echt alles noch nicht ausgegoren.
    wenn man im Web sucht, findet man so viele unterschiedliche Aussagen. Auch von amtlichen Stellen.
    in einer heißt es etwa( c0 unter 250gr). Außerhalb der Sichtweite wenn Optische Hilfsmittel (VR/Monitor) genutzt wird.
    Andere Quelle wieder nur VR Brille, wieder andere Optische Hilfsmittel UND Spotter.
    nächste sagt oder Spotter.

    Das wird nach Inkraftsetzung noch viel Unruhe und Missverständnisse geben.

    Olli
  • Katerchen schrieb:

    Wenn man seinen Kopter im Auge behält kann man ihn
    auch ihn 100 Meter Höhe noch nach verfolgen.
    Einen weißen MM im Weißbedecken Himmel siehst du schon bei 50 kaum. Einmal geniest und weg ist er.

    Katerchen schrieb:

    zeige mir doch bitte den Gesetzesauszug das man Kopter
    unter 250 Gramm außer Sichtweite nur bis zur einer Höhe
    bis 30 Meter betreiben darf.
    Guckst du Hier: Drohnenverordnung und Drohnen-Gesetze
    oder Hier: Nicht vergessen: neue Saison, neue Regeln - Deutscher Modellflieger Verband e.V.

    Oder geh deinen Kater streicheln, ist besser. :thumbsup:
  • Probsteier schrieb:

    wenn man im Web sucht, findet man so viele unterschiedliche Aussagen. Auch von amtlichen Stellen.
    In Netz wird viel Blödsinn geschrieben. Siehe @Katerchen
    Die einzig wahre Quelle ist immer noch das Gesetzblatt.
    verordnung-zur-regelung-des-betriebs-von-unbemannten-fluggeraeten.pdf?__blob=publicationFile
    Auf Seite 4 rechts kannst du lesen was FPV Fliegen betrifft.
    Nur als Info: Das ist das aktuelle Gesetz, ob das ab 2021 so bleibt, und welches Kompetenzniveau erforderlich ist, steht noch nicht final fest.
  • @Berger

    du bleibst und bist der Berger. dash
    Mein Kater bedankt sich bei dir, ich habe ihm in
    deinem Namen gestreichelt.
    Wer schreibt von FPV, bei FPV Flüge hast du recht.
    Lesen und verstehen ist bei manchen ein hohes
    Hinterriss.
    In Netz wird viel Blödsinn geschrieben. Siehe @Berger

    Nur nebenbei, der MaMi ist nicht weiß, sonder hellgrau.
  • Katerchen schrieb:

    du bleibst und bist der Berger.
    Da hast du ausnahmsweise Recht.

    Steht im Gesetz auf Seite 4 rechts was von FPV?
    verordnung-zur-regelung-des-betriebs-von-unbemannten-fluggeraeten.pdf?__blob=publicationFile

    Übrigens, FPV = First Person View zu deutsch "Sicht aus der Ich-Perspektive". Genau das macht man wenn man eine Brille auf hat oder aufs Display vom Steuer-Handy schaut. Oder wie fliegst du außerhalb direkter Sichtweite?


    Katerchen schrieb:

    Lesen und verstehen ist bei manchen ein hohes
    Hinterriss.
    Da hast du völlig Recht. Aber sag, was ist ein Hinterriss?


    Katerchen schrieb:

    In Netz wird viel Blödsinn geschrieben. Siehe @Katerchen
    Präsentier du jetzt mal deine 50m Theorie. Wenn es geht von einer glaubhaften Quelle. (Gesetzblatt)
  • Lieber @Berger

    geht das schon wieder los. immer das gleiche mit dir.

    test.de/Drohnen-und-Recht-Das-…piloten-wissen-4727469-0/

    Außerhalb der Sichtweite darf geflogen werden mit einer FPV-Brille,
    wenn die Drohne unter 250 Gramm bleibt, die Flughöhe von
    50 Metern nicht überschritten wird und die Drohne in Sichtweite
    mindestens einer weiteren Person fliegt, die den Steuerer vor Gefahren
    warnen kann.

    test.de/Drohnen-und-Recht-Das-…piloten-wissen-4727469-0/

    Sicht­weite. Drohnen bis fünf Kilogramm dürfen grund­sätzlich nur auf
    Sicht­weite gesteuert werden. Aber es gibt Ausnahmen: Drohnen mit
    einem Gewicht von bis zu 250 Gramm dürfen auch dann geflogen werden,
    wenn die steuernde Person sie nicht mehr mit ihrem bloßen Auge
    erkennen kann. Entscheidend ist, dass die Drohne noch per Video­brille
    oder Bild­schirm im Steuergerät verfolg­bar ist

    In Netz wird viel Blödsinn geschrieben. Siehe @Berger
  • Da hat du recht @Probsteier,

    aber bei Fluggeräte unter 250 Gramm liegen die
    Bestimmungen etwas anders.

    Bei der 30 Meter Verordnung dreht es sich FPV Flüge
    mit Kopter, unter und über 250 Gramm.
    Ich nehme das Beispiel über Bildschirm, da ist die Verordnung
    ganz anders bei Koptern unter 250 Gramm.
  • Katerchen schrieb:

    geht das schon wieder los. immer das gleiche mit dir.
    Ja, ich gehe immer Bullshi.Schreiber auf den Geist, sorry.

    Katerchen schrieb:

    In Netz wird viel Blödsinn geschrieben
    Der eine schreibt es von andern falsch ab, und glaubst es auch noch.

    scroll mal runter in deinem Link und lies mal den Kommentar von ottofuchs, und auch ´die Stelleungnahme von Test.de

    Katerchen schrieb:

    da ist die Verordnung
    ganz anders bei Koptern unter 250 Gramm.
    Was ist da anders?
  • Ach @Berger

    du bist zu unbedeutend für mich, du kannst mir nicht
    auf den Geist gehen, ich freue mich seit Monaten auf
    deine Beiträge, und lese sie gerne.
    Mein Kater bedank sich noch einmal für die Streichel-
    Einheiten von dir.
  • @Berger

    Das du immer bei mir das KDF ansprichst ist bewundernswert.
    Ich bin seit Jahren im KDF und auch im RC, hast du Probleme damit.
    Warum soll ich im KDF nachfragen, verstehe ich nicht.
    Hast du Probleme mit dem KDF, ich nicht, ich fühle mich hier im RC
    und im KDF wohl. Es ist bekannt dass ich in beiden Foren zuhause bin,
    mit dem gleichen Namen und Bild. Hast du Probleme mit dem KDF,
    oder mit mir, das du seit Monaten das KDF ansprichst.