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Flughöhe unter 250gramm?
- Regeln & Gesetze
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Katerchen schrieb:
Warum soll ich im KDF nachfragen, verstehe ich nicht
Katerchen schrieb:
schuldig bin ich dir nichts, nur wer lesen kann...
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Berger schrieb:
Deine Behauptung solltest du schon mit Quellen belegen. Und gelesen hab ich, dass Test. de seine Falschmeldung bedauert. Und das solltest du auch tun!
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Mit freundlichen Grüßen von Uli (Hubsano):
Ich möchte etwas Klarheit schaffen, einiges ist hier durcheinander gewürfelt worden.
Nach wie vor gilt die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
vom 30. März 2017, die sog. Drohnenverordnung, die hier schon zitiert wurde.
Die Drohnenverordnung ist ein Gesetzeswerk, wonach einige Bestimmungen der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) geändert wurden.
Was erlaubt ist, steht in §21a LuftVZO, alles was verboten ist steht in §21b LuftVZO.
Die muss man nur richtig lesen
Das EU Recht ist bekanntlich wegen Corona aufgeschoben worden, deswegen gilt diese Rechtlage weiterhin für Deutschland.
Sehr schön zusammengefasst wurde es hier:
Drohnen Gesetz: Vorschriften / Genehmigungen / Verbote
Das bedeutet:
50m:
Betrifft nur das Fliegen in Kontrollzonen.
Verboten, wenn man in Kontrollzonen eine Höhe von 50 Metern überschreitet.
Das gilt für alle Kopter und ist nicht gewichtsabhängig.
30m:
Ist eine Sonderregelung für den FPV Flug für Drohnen unter 250g Masse.
Im § 21b LuftVZO steht geschrieben:
„Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und
1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
2. der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann.“
Das Problem ist hier die Sichtweite, da hat der Gesetztgeber einen Haken eingebaut.
Im Grund darf mit FPV Brille nur soweit geflogen werden, wie die „andere Person“, als der Flugraumbeobachter, auch „Spotter“ genannt, mit seinen Augen den Kopter in Sichtweite hat.
Das bedeutet in der Praxis, das der Pilot mit FPV Brille eigentlich nicht viel weiter weg fliegen darf, sonst kann der Spotter seiner Aufgabe nicht nachkommen.
Er kann auch nicht weit weg vom Piloten stehen, denn er muss ihn ja warnen können.
Da beisst sich die Katze oder „Katerchen“ etwas in den Schwanz.
100m
Das ist die zulässige Flughöhe für alle Kopter
Ohne Gewichtsbeschränkung, also auch für Kopter unter 250g.
Ausahme:
auf ausgewiesenen Modellflugplätzen darf die maximale Flughöhe von 100 Metern überschritten werden.
Ich darf deswegen auf meinem Modellflugplatz theorethisch 300m hoch fliegen aber dann sieht man keine Drohne mehr, geschweige den, eine Mini Drohne unter 250 g.
Hoffe, ich konnte etwas Klarheit schaffen.
Uli
PS
Eure persönlichen Amositäten könnte ihr gerne über PN ausleben.
Diese „Kita“ ist geöffnet und für den persönlichen Austausch gedacht. -
Katerchen schrieb:
Das Problem ist hier die Sichtweite, da hat der Gesetztgeber einen Haken eingebaut.
Im Grund darf mit FPV Brille nur soweit geflogen werden, wie die „andere Person“, als der Flugraumbeobachter, auch „Spotter“ genannt, mit seinen Augen den Kopter in Sichtweite hat.
Das bedeutet in der Praxis, das der Pilot mit FPV Brille eigentlich nicht viel weiter weg fliegen darf, sonst kann der Spotter seiner Aufgabe nicht nachkommen.
Er kann auch nicht weit weg vom Piloten stehen, denn er muss ihn ja warnen können.
Fluggeräte unter 250g (MaMi) dürfen ohne Stotter FPV fliegen
Auch die zitierte FPV-Brille steht nicht in der LuftVO.
Ein visuelles Ausgabegerät kann auch das Handy oder Tablet-Display sein.
Das ist bei Drohnen.de nicht ganz korrekt beschrieben. Schau in den Gesetzestext.
@Katerchen hattest mal gleich den Uli gefragt -
Uli schreibt:
Da bin ich natürlich einigermaßen hilflos, wenn ich den Gesetzestext
zitiere, der eindeutig von Drohnen unter 0,25 kg und unter 30m spricht,
den Spotter dafür vorschreibt und dann geantwortet wird:
„Das ist nicht ganz richtig und beschreibt das FPV-Fliegen von Fluggeräten
über 250g“
Dann steht der Herr „Berger“ wohl über dem Gesetz und ich werde mich
hier nicht weiter äußern. -
Katerchen schrieb:
30m:
Ist eine Sonderregelung für den FPV Flug für Drohnen unter 250g Masse.
Im § 21b LuftVZO steht geschrieben:
„Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und
1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
2. der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann.“
Das Problem ist hier die Sichtweite, da hat der Gesetztgeber einen Haken eingebaut.
Im Grund darf mit FPV Brille nur soweit geflogen werden, wie die „andere Person“, als der Flugraumbeobachter, auch „Spotter“ genannt, mit seinen Augen den Kopter in Sichtweite hat.
Das bedeutet in der Praxis, das der Pilot mit FPV Brille eigentlich nicht viel weiter weg fliegen darf, sonst kann der Spotter seiner Aufgabe nicht nachkommen.
Er kann auch nicht weit weg vom Piloten stehen, denn er muss ihn ja warnen können.
das bedeutet entweder unter 250g oder mit Spotter.
Auch die FPV Brille ist hinein interpretiert.
Diese interpretation ist nicht richtig.
Katerchen schrieb:
Dann steht der Herr „Berger“ wohl über dem Gesetz ....
Katerchen schrieb:
... und ich werde mich
hier nicht weiter äußern.
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gut dass du EOS gefragt hast. Ich wusste er kanns dir erklären. Micha0001 hat es noch korrigiert. Es ist Freitag - Seite 77 - Kaffeklatsch und Sonstiges - Kopter-Drohnen-Forum
Somit ist deine 50m-Theorie aus der Welt und Uli sein Irrtum au korrigiert. Den Fehler aud Drohnen.de hat Jürgen auch korrigiert. Man muss eben genau jedes Wort im Gesetz lesen und auch verstehen.
Nichts für Ungut. -
Uli schrieb:
Melde mich nochmal zu Wort und gebe meinen Irrtum zu.
Habe nicht auf das Wörtchen „oder“ geachtet.
Das ändert aber nichts an der Rechtslage:
Auch ohne Spotter, darf man mit FPV Technik nur bis zur individuellen Sichtweite fliegen.
Der Hinweis im KDF, dass man unter gewissen Bedingungen, also ohne Spotter und mit FPV Technik (Brille, Monitor usw) „20.000 km“ weit fliegen kann, halte ich für eine sehr extensive Auslegung.
Oder besser gesagt: einfach falsch.
Beim DMFV ist die FPV Rechslage auch noch einmal zusammengefasst worden, lese:
FPV-Fliegen: Stand seit der aktuellen Änderung der Luftverkehrsordnung - Deutscher Modellflieger Verband e.V.
Dort steht:
Zitat:
„Die neue Regelung definiert das Fliegen in Sichtweite in der Art, dass auch das Fliegen mit Videobrille beziehungsweise Monitor dazugehört...“
Man achte darauf, dass nach dieser Aussage auch beim Fliegen mit FPV Technik die Sichtweite nicht überschritten werden darf.
So interpretiere ich das.
20.000 km, das dürfen nur die Militärs:
Pilot sitzt FPV mäßig an einem Monitor 10 m unter der Erde in Arizona
startet die Drohne in Ramstein
fliegt nach Afghanistan und schießt Kinder ab
Bei dieser Gelegenheit:
Zitat:
„Soll der Flugbetrieb in einer Flughöhe von über 30 Metern über Grund stattfinden, so ist weiterhin der Einsatz eines Lehrer-Schüler-System erforderlich.“
Kenne aber keine Anlage von DJI oder Yuneec, die Lehrer/ Schüler anbietet.
Da muss man schon auf andere Kombis ausweichen, wie FrySky, Graupner, Futaba, Spekrum oder ähnliche.
Weiterhin einen guten Flug und immer sichere Landungen.
Immer schön in Sichtweite bleiben (grins) -
Die Grundfrage war von Probsteier
Nach noch gültiger Gesetzeslage darf bei einem Abfluggewicht unter 250gr.
nicht über 50m Höhe geflogen werden.
Wenn ich durch Anbauten (Plakette/Filter usw) das Gewicht erhöhe dann
darf ich über 50m?.
diese sollte beantwortet werden,
und nicht mit Spotter oder VR-Brille,
darum dreht es sich nicht. -
Hallo @Probsteier
für alle Kopter gilt nach noch gültigem deutschen Recht die maximal
zulässige Flughöhe von 100m. Auch für Kopter mit einer Abflugmasse
unter 250g. Man braucht einen Kopter unter 250g nicht zusätzlich
"beschweren, um 100m hoch fliegen zu dürfen".
Nach noch gültiger Gesetzeslage darf bei einem Abfluggewicht unter 250gr.
nicht über 50m Höhe geflogen werden." Das steht nirgendwo, in keinem
mir bekannten Gesetz.
Mit der neuen EU Verordnung wird die zulässige Höhe auf 120m angehoben,
wenn sie in Kraft dritt.
Probsteier kann aber gerne mal die gesetzliche Fundstelle nennen oder zitierenDieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von NoName ()
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Katerchen schrieb:
auch ohne Spotter, darf man mit FPV Technik nur bis zur individuellen Sichtweite fliegen.
Die Aussage von EOS war ironisch gemeinet.
Wo aber steht, dass man Drohnen unter 250g und in Höhe unter 30m nur in Sichtweite fliegen darf.
Das entscheidende Wort ist "oder" Das ist daoch wirklich nicht schwer zu verstehen.
Wieder einen Lacher fürs KDF produziert.
@ Moderatoren warum werden hier User geduldet die permanent Falschmeldungen schreiben, und warum werden diese Fehler nicht moderiert. -
Du schreibst ein ………. .
Warum sollte ich moderiert werden.
Du konntest bis jetzt nicht mal eine Frage richtig beantworten,
immer nur Verweise und Zitate von dir, sehr schwach.
Schreibe doch mal mit deinen Worten auf gestellte Fragen, ist
dir wahrscheinlich nicht möglich.
Jetzt muss ich auch mal ein Zitat aufrufen, mag keine Zitate weil
sie den ganzen Text nicht wiedergeben, nur Auszüge und dadurch
manipulativ sind.
Berger schrieb:
Wieder einen Lacher fürs KDF produziert.
Da hast du völlig recht, nicht nur das KDF lacht über dich, auch
andere Foren.
Nur ein Vorschlag von mir:
Melde dich doch bitte im KDF unter deinen Namen „Berger“ an,
mitlesen tust du ja auch. Es würde mich freuen dich dort begrüßen
zu dürfen. -
Katerchen schrieb:
Warum sollte ich moderiert werden.
Hier sollten Moderatoren wachsam sein.
Katerchen schrieb:
Du konntest bis jetzt nicht mal eine Frage richtig beantworten,
Falls du es immer noch nicht verstanden hast, erkläre ich es dir sehr volkstümlich, damit du es auch wirklich verstehst. Frage ruhig.
Katerchen schrieb:
Da hast du völlig recht, nicht nur das KDF lacht über dich, auch
andere Foren.
Katerchen schrieb:
Melde dich doch bitte im KDF unter deinen Namen „Berger“ an,
mitlesen tust du ja auch. Es würde mich freuen dich dort begrüßen
zu dürfen.
Nur hier scheint es keine Moderation zu geben, was sehr schade ist. Wo sind die Männer mit dem Helm nur hin?
Gerade rechtliche Fragen sollte man nicht so falsch stehen lassen. Am Ende glaubt es noch einer und fliegt illegal. Wenn er erwischt wird und beruft sich auf das Forum, was dann? -
Ich bin hier vor einigen Tagen in das Forum eingetreten um nette Leute kennenlernen, was zu lernen,Spaß zu haben.
Lest euch mal durch wie ihr miteinander umgeht.
Da ich weg bin ist es mir egal ob das hier erwünscht ist oder nicht.
Aber euer Verhalten ist zum kotzen , ihr benehmt euch wie pubertierende Kinder.
Ich habe die Moderatoen bereits um Löschung meines Accounts gebeten.
ich bitte diesen Wunsch nun endlich nachzukommen
Danke -
Das ist halt so wenn sich 2 lieben.
Das man kleiner 250 g und unter 30 m grenzenlos fliegen kann ist zwar nicht logisch aber wahr, wie das dann mit der EU Verordnung ab 1.1.2021 aussieht währe interessant.
Gruss PerfiRot ist Blau und Plus ist Minus! -
Grüße dich @Probsteier
Da hast du vollkommen Recht, was hier abgeht mit Berger und mir ist
unter aller Sau, ich habe ihm angeboten das ganze unter PN zu machen,
das will er nicht.
Es wäre sehr schade wenn du das RC Forum verlassen möchtest, überlege
es die bitte noch einmal, hier im RC gibt es super Beiträge von den man
lernen kann, und Erfahrungen sammeln kann.
Berger und ich sind nicht das Forum, das Forum hat noch viel mehr zu
bieten, und ist dir gerne bereit Probleme zu lösen oder zu erläutern.
Überlege bitte deine Entscheidung. -
Da liegst du völlig falsch, ich bin seit zwei Jahren im KDF wie
auch im RC, es wurde nicht über das RC gelacht oder/und
lächerlich gemacht. Ich wurde noch nie Angriffen von
Forenmitglieder vom KDF weil ich RC bin, das sind deine
Einbildungen. Das du immer das KDF betonst ist für mich
unverständlich. Es sind super Leute im KDF, mit denen ich
mich schon getroffen habe.
Aber das muss jeder für sich entscheiden.
Wie immer bei dir, keine Aussage, nur Zitate die du
ausschneidest wie du sie brauchst, immer das gleiche.
Oder kannst du dich nicht mit deinem Namen „Berger“ im
KDF anmelden, wäre mir unverständlich, weil dort jeder
willkommen ist. -
Perfi schrieb:
Das man kleiner 250 g und unter 30 m grenzenlos fliegen kann ist zwar nicht logisch aber wahr
Wenn man ein Gesetz nicht versteht, kann man fragen oder verhält sich still.
Wenn einer jedoch hier permanent mit Falschmeldungen glänzt und nicht mal seine Fehler einsieht, könnte ich ausrasten. Sorry für meine krassen Worte.
Was noch viel schlimmer ist, das hier User mit Falschmeldungen nicht von den Mods gestoppt werden.
Der neuer User @Probsteier stellt hier eine simple Frage und schon grätscht der Kater rein und bestätigt die falsche Annahme.
Wenn Probsteier dann auf 49m mit FPV erwischt wird und Ärger bekommt wirft das kein gutes Licht auf das Forum.
Hätte der Kater sich entschuldigt, und seinen Fehler eingesehen, hätten wir alles ander per PM klären können.
Er beharrt jedoch auf seiner Meinung und versteckt sich dann hinter dem Uli. Was sind das für Menschen.
Katerchen schrieb:
es wurde nicht über das RC gelacht oder/und
lächerlich gemacht.
Sie schreiben sogar mit einem Emoji "Kopf mit Fliegerhem" und meinen damit die ehemaligen Mods die in ihren Avatar ihr Bild mit Fliegerhelm hatten.
Katerchen schrieb:
Es sind super Leute im KDF, mit denen ich
mich schon getroffen habe.
Ich hatte nur geschrieben: dass es kein Forum ist wo ich schreiben möchte, trotzdem lese ich dort ab und zu. -
Ich stelle fest, dass ihr euch in diesem Thread wie in einem sogenannten „Stuhlkreis“ (Psychatrie) verhaltet! Könnt Ihr Eure Zwistigkeiten nicht per PM ausleben und diesen Thread nicht so zumüllen?! Im Kindergarten geht es gesitteter zu! Man Leute, ihr seid alle erwachsene Menschen. Benehmt euch bitte auch so! Ihr könnt euch jetzt angegriffen fühlen und mir so wie bisher in diesem Thread antworten, von mir gib es keine Reaktion mehr darauf!
Habe fertig
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