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Neue Drohnen-Gesetze ab Juli 2020

    • Regeln & Gesetze

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    • Thomas F schrieb:

      Warum sollte die Lufthansa das aber anbieten, wenn es keinen Zweck erfüllt? Das sehe ich keinen Sinn darin. Ich denke, es bleibt abzuwarten...
      Das ist ganz einfach. Jeder SafeDrone Pilot hat mit dem finalen Klick bekräftigt, dass er die Regeln kennt, verstanden hat und sie auch einhält,
      Wenn einer trotzdem bei einem Verstoß erwischt wird, kann man ihm Vorsatz nachweisen. Die ahnungslose Nummer zieht dann nicht.
      Die Lufthansa erhöht somit den Schutz ihrer Flughäfen.
      Ich denke in Zukunft wird es ähnlich laufen. Der Kenntnissnachweis ist nichts anderes als eine Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln.
    • Wenn ich das richtig gelesen habe, ist dann jeder mit einer Drohne von Mehr als 900g fliegt verpflichtet den 21d ab zu legen. Zudem werden die Drohnen je nach Gewicht und Einsatzzweck bei den gewerblichen eingestuft. Die Registriernummer, sowie weitere Flugdaten sollen hier per Funk von der Drohne an Behörden übertragen werden. Wie soll das gehen? ich fliege gewerblich teilweise noch mit dem Typhoon H pillepalle Zudem werden die Nachweise angepasst. Die die bis jetzt abgelegt wurden sind voraussichtlich bis 2022 gültig, also um 2 Jahre verkürzt, Applaus dafür. Was noch dazu kommen soll ist wohl die SORA Bewertung, wobei die meiner Meinung nach Sinn macht. Als Vereinfachung soll es ein allgemeines LUC Zertifikat geben. Ich bin es mal gespannt. Sollte es zu kompliziert werden kratze ich meine Werbung wieder vom Auto runter totolachen

      Sollte ich bei allem falsch liegen berichtigt mich bitte.

      Ich denke das wird schon etwas krasser als angedacht.
      Wer immer tut was er schon kann, bleibt immer das was er schon ist.
    • Nein, das ist nicht ganz korrekt.
      Für die meisten Hobby Copter-Piloten wird C3 greifen, da wir ja u.a. nicht über Menschen fliegen. (wie jetzt auch schon)
      Sprich, es bleibt ein einfacher Onlinetest und die Registrierung bei einer offiziellen Stelle die noch genannt wird. Und das ganze ab 250g!

      Wenn du allerdings in der Nähe von Menschen, oder gar über Menschen fliegen möchtest, dann muss ein Kenntnisnachweis mit persönlicher Anwesenheit abgelegt werden. (ab 900g)
      Das hat aber nichts mit Gewerblich zu tun.
      (Wir reden jetzt hier über die Open Category, man sollte nicht alles durcheinander würfeln, sonst steigt man hier nicht mehr durch.)

      Gruß
      Uli
    • C4:
      -Es darf nur entfernt von Städten geflogen werden und nur dort, wo sich keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können (Unterkategorie A3)

      wie weit entfernt ? Bei 100 m währe das für mich OK. Ansonsten trifft dann C3 zu, oder!

      Gruß Perfi

      PS. freut mich immer wieder das Gesetze so präzise gefasst sind. dash
      Rot ist Blau und Plus ist Minus!
    • Pixhai schrieb:

      Thomas F schrieb:

      Warum sollte die Lufthansa das aber anbieten, wenn es keinen Zweck erfüllt? Das sehe ich keinen Sinn darin. Ich denke, es bleibt abzuwarten...
      Das ist ganz einfach. Jeder SafeDrone Pilot hat mit dem finalen Klick bekräftigt, dass er die Regeln kennt, verstanden hat und sie auch einhält,Wenn einer trotzdem bei einem Verstoß erwischt wird, kann man ihm Vorsatz nachweisen. Die ahnungslose Nummer zieht dann nicht.
      Die Lufthansa erhöht somit den Schutz ihrer Flughäfen.
      Ich denke in Zukunft wird es ähnlich laufen. Der Kenntnissnachweis ist nichts anderes als eine Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln.
      Hallo Pixhai, deine Erklärung wirft natürlich ein ganz anderes Licht auf die Sache. Sie scheint mir durchaus schlüssig. Natürlich ist man durch die Abgabe dieser Erklärung rechtlch gebunden. Hatte ich von diesem Standpunkt aus noch gar nicht betrachtet. Das ist meiner Meinung nach aber auch okay so, wenn ich z.B. daran denke, das letztens wieder irgend so ein Dussel über die Glaskuppel einer Sauna geflogen ist. Ein absolutes No Go für einen zugelassenen, bzw. SafeDrone Pilot. Wer keine verpflichtende Erklärung abgegeben hat fällt dann somit automatisch unter das Strafgesetzbuch. Und schon ist der Luftraum sicher...
    • Perfi schrieb:

      C4:
      -Es darf nur entfernt von Städten geflogen werden und nur dort, wo sich keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können (Unterkategorie A3)

      wie weit entfernt ? Bei 100 m währe das für mich OK. Ansonsten trifft dann C3 zu, oder!
      Wie kommst du denn jetzt auf C4?
      Dein Copter dürfte C3 sein, denn er hat eine wählbare Höhenbegrenzung und ein Signalverlust Management. Der Abstand zu "Städten" dürfte so wie heute schon sein. hmm

      Gruß
      Uli
    • Pixhai schrieb:

      Hab ich was verpasst? Ich denke über Wohngrundstücken ist heute nicht erlaubt.
      Über der Straße neben Wohngrundstücken oder im Stadtpark ist erlaubt, sofern keine Menschenansammlung.
      Ja ist korrekt. Fliegen in Wohngebieten ist nicht erlaubt.
      Stadtpark wird wahrscheinlich auch schwierig, denn man darf ja nur "weit" entfernt von Personen fliegen.
    • Ich habe in meinen Bekanntenkreis 2 Mann die sich zu Weihnachten eine Mavic Mini zugelegt haben und davon fasziniert sind.
      Das dumm ist nur, das weder der eine noch der andere, etwas von Versicherung und irgendwelchen aktuelle und zukünftigen Gesetzen gewusst hat.
      Ich denke, das ist ein typisches Beispiel für den größeren Teil der Hobbydrohnenflieger. Ärgerliche

      Gruß Perfi
      Rot ist Blau und Plus ist Minus!
    • So sieht es aus Perfi.
      Solange man die Copter beim Mediamarkt oder bei amazon ohne jeglichen Hinweis kaufen kann, wird sich da auch nichts ändern.
      Aber das trifft nicht nur auf Hobby Flieger zu!

      Andererseits kann ja auch jeder ein Auto kaufen, der Autoverkäufer ist ja nicht verpflichtet sich den Führerschein zeigen zu lassen.

      Gruß
      Uli
    • Ulrich_W schrieb:

      Ja ist korrekt. Fliegen in Wohngebieten ist nicht erlaubt.
      Stadtpark wird wahrscheinlich auch schwierig, denn man darf ja nur "weit" entfernt von Personen fliegen.
      Als Moderator solltest du es besser wissen.
      Nicht Wohngebiet mit Wohngrundstück verwechseln. Straßen, Plätze, Kleingärten sind, auch innerorts, keine Wohngrundstücke
      Auch der 2. Satz ist falsch. Nicht "weit" entfernt von Personen sondern "über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen"
      Eine Menschanansammlung sind für mich 12 oder mehr Personen.
      Außerdem gibt es für Sachsen die 1:1 Regel, das bedeutet ich darf, wenn ich nur in 20m fliege, auch auf 20m an Menschenansammlungen heran fliegen.
      Guckst du Hier: Neue-Allgemeinverfügung-ohne-Anlage.pdf
      Punkt IV (1) in Fußnote 6 ist hier "Menschenansammlung" definiert.
    • Pixhai schrieb:

      Als Moderator solltest du es besser wissen.
      So, sollte ich das? Bin auch nicht allwissend, und das muss ich als Moderator auch nicht!

      Es gibt keinen Unterschied zwischen Wohngebiet und Wohngrundstück.
      Auch das überfliegen eines Kleingartens ist nicht erlaubt. Vielleicht sollte man eher den Begriff "Grundstück" verwenden?

      Das Fliegen einer Drohne innerhalb eines Wohngebietes bzw. oberhalb eines Wohngrundstücks verboten, wenn
      • die Drohne ein Abfluggewicht von mehr als 0,25 Kilogramm (250 Gramm) aufweist

      • die Drohne per Funksignal gesteuert wird und darüber hinaus FPV-Bilder übermittelt

      • die Drohne über eine Kamera / Wärmebildkamera verfügt oder akustische Signal versendet

      • der Eigentümer oder ein anderer Nutzungsberechtigter nicht ausdrücklich zugestimmt hat


      Bzgl. "Nicht weit entfernt", ich habe hier die neue Drohnenverordnung zitiert, und da steht das nun mal so drin. Von daher ist es nicht "falsch" ;)


      Gruß
      Uli
    • Ulrich_W schrieb:

      Es gibt keinen Unterschied zwischen Wohngebiet und Wohngrundstück.
      Es ist sehr wohl ein Unterschied. Ein Wophngebiet kann ein ganzer Stadtteil sein mit all seinen Staßen und Plätzen. Die LuftVO verbietet nur das Fliegen über Wohngrungstücken, außer man hat eine Erlaubniss vom Eigentümer. Wer soll mir das Fliegen auf zb. einem Sportplatz mitten in einem Wohngebiet verbieten, außer der Platzbetreiber.

      Ulrich_W schrieb:

      Auch das überfliegen eines Kleingartens ist nicht erlaubt. Vielleicht sollte man eher den Begriff "Grundstück" verwenden?
      Ein Kleingarten ist kein Wohngrundstück. Wenn ich keine Persönlichkeitsrechte verletze, zb. außer Saison, darf ich dort fliegen.
      Den Begriff !"Grundstück" hat man aus gutem Grund nicht gewählt, weil unter jedem Luftraum irgend ein Grungstück ist.

      Ulrich_W schrieb:

      Bzgl. "Nicht weit entfernt", ich habe hier die neue Drohnenverordnung zitiert, und da steht das nun mal so drin. Von daher ist es nicht "falsch"
      Wie definiest du "Nicht weit entfernt"? 10m, 100m 1000m? Bitte nicht in die Glaskugen schauen.
      Wir müssen abwarten wie konkret die EASA-Regel in nationales Recht umgesetzt wird, und welche alten Gesetze weiterhin Bestand haben.
    • Ob Wohngebiet oder Wohngrundstück, das fliegen ohne sämtliche Anwohner, Nachbarn usw. um Erlaubnis zu fragen, ist nicht rechtens. Denn, selbst wenn du auf der Straße (oder andere öffentliche Fläche) startest,
      wirst du sobald du über einen "hohen" Zaun filmst, gegen den Datenschutz verstoßen. Das ist doch das eigentliche Problem.

      Das gleiche trifft auf Kleingärten zu. Selbst wenn außerhalb der Saison niemand anwesend sein sollte. (wie will man das zu 100% wissen?).
      Es soll ja sogar Kleingarten-Vereine geben, die das Drohnen Fliegen generell nicht erlauben.

      Wie definiest du "Nicht weit entfernt"? 10m, 100m 1000m? Bitte nicht in die Glaskugen schauen.
      Und noch einmal. ICH definiere überhaupt nichts. Das steht, in dem Fall beim BVCP, so in der Erklärung zur neuen europäischen Drohnenverordnung (A3)
      Ich meine aber das ich schon irgendwo eine genauere Definition gelesen habe. Werde noch einmal suchen..


      Gruß
      Uli
    • Ulrich_W schrieb:

      Ob Wohngebiet oder Wohngrundstück, das fliegen ohne sämtliche Anwohner, Nachbarn usw. um Erlaubnis zu fragen, ist nicht rechtens
      Das ist auch nicht richtig. Wenn ich nur fliege muss ich keinen Nachbar fragen. Zb. Kopter ohne Kamera oder Modellflugzeuge. Selbst wenn ich mit einer Kameradrohne 100 aufsteige und ein Fernpanorama aufnehme, brauche ich maximal die Startenehmigung vom Grundstückseigentümer.
      Das Fotografieren/Filmen über Grundstückseinfriedungen außer vom eigenen Standpunkt verbietet sich aus einem ganz anderen Gesetz.(§59 UrhG)

      Und nochmal: Bitte nicht in die Glaskugen schauen.
      Wir müssen abwarten wie konkret die EASA-Regel in nationales Recht umgesetzt wird, und welche alten Gesetze weiterhin Bestand haben.

      Es sind noch soviele Dinge zu klären,zB wie geht man mit Bestandsflugmodellen um (auch klassischer Modellflug)
    • Pixhai schrieb:

      Das ist auch nicht richtig. Wenn ich nur fliege muss ich keinen Nachbar fragen. Zb. Kopter ohne Kamera oder Modellflugzeuge.
      Ich bin davon ausgegangen das wir hier über Copter mit Kamera sprechen. Und davon kann man in diesem Forum wahrscheinlich zu 99% ausgehen ;)


      Pixhai schrieb:

      Und nochmal: Bitte nicht in die Glaskugen schauen.
      Wir müssen abwarten wie konkret die EASA-Regel in nationales Recht umgesetzt wird, und welche alten Gesetze weiterhin Bestand haben.
      Ich gehe davon aus das die EASA Regeln ohne große Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden. Alte Gesetze/Verordnungen werden da nicht übernommen werden. Was vielleicht, zu mindestens teilweise, nicht schlecht wäre, denn das wieder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht geht gar nicht.
      Aber das ist jetzt meine persönliche Meinung. Du hast schon recht, abwarten und Tee trinken ;)



      @Perfi Bezüglich Abstand zu Wohngebieten (Städte ist irreführend) habe ich in der Verordnung folgendes gefunden (Kategorie A3):
      UAS.OPEN.040 UAS-Betrieb in Unterkategorie A3
      Der UAS-Betrieb in Unterkategorie A3 muss allen folgenden Bedingungen genügen:

      (2) Der UAS-Betrieb muss einen horizontalen Sicherheitsabstand von mindestens 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten wahren.

      Gruß
      Uli