Ulrich_W schrieb:
Ich bin davon ausgegangen das wir hier über Copter mit Kamera sprechen. Und davon kann man in diesem Forum wahrscheinlich zu 99% ausgehenPixhai schrieb:
Das ist auch nicht richtig. Wenn ich nur fliege muss ich keinen Nachbar fragen. Zb. Kopter ohne Kamera oder Modellflugzeuge.
Ich gehe davon aus das die EASA Regeln ohne große Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden. Alte Gesetze/Verordnungen werden da nicht übernommen werden. Was vielleicht, zu mindestens teilweise, nicht schlecht wäre, denn das wieder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht geht gar nicht.Aber das ist jetzt meine persönliche Meinung. Du hast schon recht, abwarten und Tee trinkenPixhai schrieb:
Und nochmal: Bitte nicht in die Glaskugen schauen.
Wir müssen abwarten wie konkret die EASA-Regel in nationales Recht umgesetzt wird, und welche alten Gesetze weiterhin Bestand haben.
@Perfi Bezüglich Abstand zu Wohngebieten (Städte ist irreführend) habe ich in der Verordnung folgendes gefunden (Kategorie A3):
GrußUAS.OPEN.040 UAS-Betrieb in Unterkategorie A3
Der UAS-Betrieb in Unterkategorie A3 muss allen folgenden Bedingungen genügen:
(2) Der UAS-Betrieb muss einen horizontalen Sicherheitsabstand von mindestens 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten wahren.
Uli
Es gibt viele, sicher auch in diesem Forum, die nur Just for Fun fliegen. Die Kollegen Racer zB. Ich fliege auch manchmal durch die Gegend ohne die Kamera zu benutzen.
zZ sitzen auch die Modellflugverbände mit am runden Tisch und wollen Ausnahmen für Flächenflieger bzw die Flächenfugzeuge gar nicht als UAS zu bezeichnen.
2017 kam die Öffnung des 100m-Deckels auch in letzter Minute. Wenn es 1:1 als UAS kategorisiert wird, wäre das der Todersstoß für viele Modellflieger. Hier reichen die alten Regel völlig aus.
Übrigens, die Unterkategorie A3 tangiert nur die UAS der Klasse C3 und C4 also alles >4Kg und das betrifft wohl die meisten Hobbyflieger nicht.
Ich habe wohl weißlich meinen Heavy-Hexa(4200g) vor 2 Jahren verkauft.