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Anfängerfrage, Gesetzeslage, Bedienung und Co

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    • Anfängerfrage, Gesetzeslage, Bedienung und Co

      Nabend zusammen,
      habe mir die DJI Marvic Mini zugelegt und bin auch schon ein wenig geflogen, habe aber noch ein paar Fragen und hoffe nun einfach mal das ich das richtige Unterforum erwischt habe.

      Technik:
      1. Obwohl keine Sperre eingestellt ist komme ich nicht höher als 60m, über mir schwebend. Satelliten werden aber genügend erkannt, es bricht die Verbindung zwischen Drohne und "Steuerung" ab.

      2. Wenn der Startpunkt gespeichert ist, wie sicher ist es das die Drohne bei einem kompletten Verbindungsabbruch wirklich wieder kommt? Es wird mir zwar angezeigt das der Startpunkt gesetzt sei aber die Map in der App ist einfach nur Schwarz so das ich nicht wirklich prüfen kann ob das stimmt.

      Rechtlich:
      3. Man darf ja nur so fliegen das man die Drohne selbst im Blick hat. Nun hat mein Chef angefragt ob ich die Drohne nicht mal mitbringen kann um sich ein Dach eines Kunden genauer anzusehen, Problem ist das dieses Dach sehr gewaltig ist und ich früher oder später, gerade um näher ran zu gehen, außer Sicht fliegen müsste. An der Stelle ist gesagt das die Erlaubnis vom Besitzer vorhanden ist auf seinem Grund und Boden zu Fliegen

      4. Bei Nacht darf man nicht Fliegen, eine Maßnahme die Einleuchtet. Aber kann man sich da irgendwo eine Erlaubnis besorgen? Würde die Cam gerne an Silvester testen und würde die Drohne mittig über meinem Dach stehen lassen um das Feuerwerk der Umgebung zu Filmen. Um die Drohne selbst mache ich mir da keine Sorgen, direkt um mein Gebäude rum ist niemand der Raketen steigen lässt.

      5. An meinem Grundstück führt eine Hauptstraße vorbei die als Bundesstraße eingetragen ist, bedeutet das nun das ich hier eh nicht fliegen darf?


      Noch ein wenig was zu mir bevor sich jemand Grundlos bemüht... Haftpflicht ist um Drohnennschäden erweitert, in die Gesetzeslage habe ich mich eingelesen aber es bleiben Fragen wie man sieht
    • Hallo @Raider86,
      die technischen Fragen zum Mini stellst du bitte hier nochmal ein:

      DJI stellt "Mavic Mini" vor

      zu deinen rechtlichen Fragen:


      Raider86 schrieb:

      Nun hat mein Chef angefragt ob ich die Drohne nicht mal mitbringen kann um sich ein Dach eines Kunden genauer anzusehen
      Das Luftfahrtrecht unterscheidet zwischen Drohnenfliegen zur Freizeitgestaltung und zu gewerblichen Zwecken.
      §1 LuftVG:
      Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).
      Für die Freizeitgestaltung genügt der einfache Drohnenführerschein gem. §21a LuftVO, welchen du ja hast.
      Wenn dein Chef aber die Aufnahmen für einen Kunden haben will, dann sind das gewerbliche Zwecke und du müsstest genaugenommen den Drohnenführerschein nach §21d LuftVO haben.
      Der kostet fast 300.-€
      Du kannst natürlich dran drehen und sagst, das mache ich in meiner Freizeit und ist Freizeitgestaltung.

      In den Versicherungsbedingungen steht aber in der Regel:

      "Versicherungsschutz besteht nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden"

      Wenn also bei deinem "Auftrag" etwas passiert, ein Schaden entsteht und du die Versicherung in Anspruch nimmst und die bekommen heraus, dass das gewerbliche Aufnahmen waren, dann verlangen die den großen Drohnennachweis, sonst besteht keine Leistungspflicht. (Gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten).
      Vergleichbar mit "Fahren ohne Führerschein"
      Da ist die Haftpflicht auch weg.


      Raider86 schrieb:

      Problem ist das dieses Dach sehr gewaltig ist und ich früher oder später, gerade um näher ran zu gehen, außer Sicht fliegen müsste.
      Das ist genau genommen das nächste Problem.
      Wenn du über Display fliegst, ist das rechtlich FPV Fliegen.
      Ob du eine Brille trägst, auf einen Monitor oder auf dein Display vom Sender schaust, also solange du deinen Kopter nicht direkt mit den Augen ansiehst, ist alles FPV Fliegen.
      FPV-Fliegen: Stand seit der aktuellen Änderung der Luftverkehrsordnung - DMFV</title
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      <title>FPV-Fliegen: Stand seit der aktuellen Änderung der Luftverkehrsordnung - DMFV
      Unter 30m Höhe muss dann ein Flugbeobachter neben dir stehen (Spotter)
      Der kann sich ja so stellen, dass er alles sehen kann (wenn das geht)
      Genaugenommen darfst du FPV auch nicht weiter fliegen als dein Spotter sehen kann.
      Wo kein Kläger, da kein Richter aber wenn dann das Gerät außer Kontrolle gerät, hast du keinen Versicherungsschutz.


      Raider86 schrieb:

      Bei Nacht darf man nicht Fliegen,
      Das steht nirgendwo und ist demnach auch nicht verboten.
      Problem ist im Dunkeln die Sichtweite, die ist natürlich eingeschränkt.
      Wenn du anhand der LED am Kopter die Fluglage erkennen kannst, fliegst du auf Sichtweite

      Raider86 schrieb:

      An meinem Grundstück führt eine Hauptstraße vorbei die als Bundesstraße eingetragen ist, bedeutet das nun das ich hier eh nicht fliegen darf?
      Genaugenommen ja.
      Im §21b LuftVO steht:
      über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,.

      Bedeutet, du kannst dir eine Genehmigung holen

      Wenn dein Grundstück direkt an einer Bundesstraße liegt, ist das natürlich doof.
      Da hat der Gesetzgeber bestimmt nicht dran gedacht.
      Ich würde bei deiner zuständigen Luftaufsichtsbehörde nachfragen.

      Marienheide liegt in Regierungsbezirk Köln.
      Zuständig für die Bezirke Köln und Düsseldorf ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
      Das Dezernat 26 -Luftverkehr-
      index.html

      Mit den Leuten kann man reden, keine Angst :thumbup:

      Nachtrag:

      Eine Ausnahmegenehmigung bekommst du in der Regel aber nur dann, wenn du den großen Drohnenführerschein nachweißt. crazy
    • Raider86 schrieb:

      egal wo ich nach gucke steht das es verboten ist
      Dann schreib mir bitte mal, wo das steht.
      Wäre für mich neu.
      Ich finde nichts zu:
      Kopter Fliegen in der Nacht verboten? - Google-Suche
      und die Rechtslage kenne ich eigentlich ganz gut.

      Zur deinen Fragen:
      Die Rechtslage habe ich so dargestellt, wie sie ist.
      Wie du damit umgehst ist natürlich deine Sache.
      Ich kann natürlich hier keine Tipps geben, wie man die Rechtslage umgeht.

      Mit dem Auto fährt man auch schon mal zu schnell und wird nicht erwischt.

      Zum Kopter fliegen:

      Wer will dir denn beweisen, dass der Kopter gerade außer Sicht war?

      "Sichtweite" ist ein sog. unbestimmter Rechtsbegriff.
      Den muss jeder für dich definieren.
      Der Gesetzgeber hat nur geschrieben, dass man die Lage des Kopters erkennen muss.
      Wo das ist und wie weit weg, definierst du eigentlich für dich alleine.
    • Raider86 schrieb:

      Dort steht das es nur mit Genehmigung bei Nacht möglich ist...
      Du hast völlig recht und es steht sogar im § 21a LuftVO:

      (1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:

      5.unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art bei Nacht im Sinne des Artikel 2 Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012.

      Artikel 2 Nummer 97 der Durchführungsverordnung:

      „Nacht“: die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet;

      Ich danke dir für den Hinweis. :thumbup:
      Hab ich wohl bislang immer überlesen

      Wieder was dazu gelernt crazy

      Trotzdem gilt wohl, dass man für eine Ausnahmegenehmigung den Drohnenführerschein nach § 21d LuftVO haben muss

      Im Zweifelsfall in Düsseldorf nachfragen.
    • Kein Problem, dachte schon ich Trete direkt mal einem alten Hasen auf die Füße aber dann ist ja alles okey, mit der Ausnahmeregelung gucken ich mal da so ein Dorf auch Vorteile birgt wenn es um rechtliches geht. So konnte ich eben unsere Jungs vom Ordnungsamt an quatschen und deren konkrete aussage war das sie drüber hinweg sehen solange ich nicht bei Nacht auch noch direkt über der Straße fliege lol