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Drohnen im Katastrophenschutz

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    • Drohnen im Katastrophenschutz

      moin zusammen,

      ich bin in der ASB Drohnen-Gruppe Ostholstein ehrenamtlich tätig.

      Die Drohne -Gruppe ist als Unterstützungseinheit eingegliedert.
      Das Team wird durch Feuerwehr,Polizei und anderen Dienststellen über die Leitstelle per Melder angefordert.

      Die Aufgaben bestehen aus:

      - Lageaufklärung bei Großschadensereignissen
      - Massenanfall von Verletzten
      - Groß-/Flächenbränden
      - Schneekatastrophen
      - Überflutung
      - Schadensaufklärung bei unwegsamen Wegen
      - Prävention bei Großveranstaltungen
      - Unterstützung des Sanitäsdienst

      Auf Grund der nähe zum Wasser verfügt die Drohnen-Gruppe eine Übergabevorrichtung um in Not geratenen Personen ein Rettungsmittel (Restube) zu übergeben.

      So im groben was wir Ehramtlich mit den Drohnen machen.

      Gruß Steven
    • steven76 schrieb:

      wenn es gewollt ist kann ich ja stichpunkthaltig darüber berichten.
      Das ist schon interessant.
      Insbesondere, ob die Person gefunden werden konnte oder ob es ein Fehlalarm war


      steven76 schrieb:

      eine kenntnissprüfung bzw einen drohnenführerschein brauchen wir nicht.
      wenn der einsatzleiter bzw der gruppenführer diesen hat. wir sind diesem als drohnensteuerer unterstellt. dieser trägt dann die verantwortung.
      Hatten wir ja im Thema "LED" angesprochen:
      Du wolltest wissen, wo das steht:
      Das BMVI
      BMVI - Klare Regeln für Betrieb von Drohnen
      hat folgendes festgelegt:

      Erlaubnisfreiheit:
      Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich. Der Betrieb durch Behörden ist generell erlaubnisfrei, wenn dieser zur Erfüllung ihrer Aufgaben stattfindet, ebenso der Betrieb durch Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.B. Feuerwehren, THW, DRK etc..


      Ich denke, damit ist auch der ASB erfasst und befreit
      Das bedeutet, dass dein Einsatzleiter oder Gruppenführer auch keine Erlaubnis benötigt, die Organisation ist befreit.
    • doch der einsatzleiter oder gruppenführer muss einen drohnenführerschein vorzeigen.

      da ich aber Assistent der Organisation bin würde ich schon gerne durchsetzen wollen das jeder in der Drohnen-Gruppe diesen hat.
      da yuneec ein partner von uns ist wurde der dort (glaube 2015) gemacht.
      aber mittlerweile ist das so unverschämt teuer geworden.
      wir sind eine gruppe von 12 Leuten.

      An der stelle wo wir mit der drohne gesucht haben war er nicht. wir haben auf einem gehöf gesucht gehabt, dort hat der spürhund die polizei hingeleitet gehabt.
      wir hatten das problem das viel vieh war was wir über die wärmebildkamera gesehen hatten. und auch die polizei dies mitgeteilt hatten. und wo wir vermuten war nur vieh.
      deswegen wollen wir mit LED lampen arbeiten nachts. somit können wir dann mit der 4k drohne auch gleichzeitig fliegen.
    • steven76 schrieb:

      doch der einsatzleiter oder gruppenführer muss einen drohnenführerschein vorzeigen.
      Ok, wenn das so ist , dann ist das so.
      Wird wohl irgendwo stehen, obwohl das für mich keinen Sinn macht.
      Was nützt dem Vorgesetzten der Führerschein, wenn der Pilot nicht fliegen kann. crazy
      Es widerspricht zwar der Aussage des Ministeriums aber sei es drum.
      Müssen wir nicht vertiefen.

      Ein Drohnenführerschein ist ja kein Nachteil, sondern vorteiliges Wissen
    • nein es dürfen im einsatz nur leute eine drohne steuern wenn sie eine gewisse anzahl an flugstunden in ihrem flugbuch nachweisen können, sowie ebenso genügend theoriestunden haben. wenn man keinen nachweis hat über seine praktische sowie theortischen kenntnissen darf man auch aus versicherungsgründen bei einem einsatz nicht fliegen.
    • steven76 schrieb:

      aber ich kann darüber übernächste woche genauer berichten
      Du unterliegst hier nicht der Berichtspflicht :thumbsup: aber es ist ein interessantes Thema, weil viele Leute das nicht wissen, das ihr mehr dürft als andere.
      Das führt schon mal zu Problemen mit dem MüBü (mündiger Bürger)
      Im § 21b LuftVO - Einzelnorm
      steht ja alles, was der "normale" Kopter Pilot nicht darf, was verboten ist zu überfliegen.
      weil geschrieben steht:
      sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,

      und da steht im __21a.html:

      (2) Keiner Erlaubnis nach Absatz 1 und keines Nachweises nach Absatz 4 bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen durch oder unter Aufsicht von
      1.Behörden, wenn dieser zur Erfüllung ihrer Aufgaben stattfindet;
      2.Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen.
    • ja wir dürfen privates gelände überfliegen.
      bei übungen oder auch einsätzen.
      wir dürfen auch auf anweisung der polizei oder feuerwehr höher als 100m fliegen.
      wir dürfen auch ausserhalb der sichtweite des drohnensteuerer fliegen, aber mit einem drohnenbeobachter der hinterher geht mit funkgerät.

      aber leider dürfen wir dinge nicht die man als privat person darf. zb. foto's. wir müssen nach jedem einsatz die bilder der polizei übergeben oder dem einsatzleiter
    • steven76 schrieb:

      wir dürfen auch auf anweisung der polizei oder feuerwehr höher als 100m fliegen.
      Sorry, aber das kann nicht richtig sein.
      (Frag das mal nach)
      1. Weder Polizei noch Feuerwehr dürfen ein luftrechtliche Freigabe erteilen, dass darf nur die Flugsicherung.
      2. wie ich bereits dargestellt habe, seid ihr von luftrechtlichen Verboten befreit.
      Das betrifft auch die Flughöhe und wie von dir beschrieben auch das Recht außer Sichtweite zu fliegen.
      Ihr braucht keinen fragen, müsst euch aber an die allgemeinen Flugbeschränkungen und zugelassenen Lufträume halten.

      Wenn ihr natürlich im kontrollierten Luftraum rum fliegt braucht ihr eine Flugverkehrskontrollfreigabe vom zuständigen Tower bzw. der Deutschen Flugsicherung.
      Da sind Polizei und Feuerwehr nicht zuständig.
      Drohnen in Flughafennähe
      Andernfalls erscheint ihr unangemeldet im Radar des Tower und legt den Flugverkehr lahm.
      Dies gilt auch für ferngesteuerte Flugmodelle allgemein und Drohnen im Speziellen (§ 16a Abs.1 Nr. 2 LuftVO).
    • steven76 schrieb:

      wir dürfen keine bilder (einsatzbilder) zu Privatzwecken behalten.
      Das ist klar aber die Bilder konfiszieren ist in meinen Augen irgendwie ein Vertrauensbruch aber vielleicht hat es solche "Kameraden" schon gegeben, die damit Missbrauch getrieben haben.
      Ich darf auf unserem Modellfluggelände 300 m hoch fliegen aber was will ich da oben?
      Da sieht man ja schon, das die Erde eine Kugel ist :D
      Vor allem darf man nicht wegsehen, dann ist die Drohne weg ;(
    • Hallo Steven
      Ihr seit ja bei euch echt innovativ untetwegs
      Finde ich richtig gut wie Ihr Möglichkeiten der Drohnenanwendung untersucht
      Aber mal eine Frage zu folgender Aussage

      steven76 schrieb:

      du hast recht und ich hab auch recht was die flughöhe über 100m an geht.

      Es die Grenze, wenn höher muss die Polizei mit der Luftfahrt Behörde die Erlaubnis einholen und die Verantwortung übernehmen.
      Für welchen Sachverhalt müsst Ihr ggf. höher als 100 m aufsteigen
    • das kommt auf die Sachlage bzw auf den Einsatz an! wenn polizei bilder oder einen überblick aus höherer sicht haben möchte. zb. bei einen unfall wo es nicht ersichtlich ist wie er zustande kam bzw kommt. oder aber ein größers gebiet auf dem foto erscheinen muss.
      wir sind ja unterstellt und daher dürfen wir nicht einfach selber entscheiden.

      aber so genau kann ich dir a auch keine ausage geben, ich hatte bzw ich war bis jezt noch nicht dabei als das eingetroffen ist.
      wir hatten das einmal gehabt bis jetzt da waren es knapp 130m.
    • ok ist so in ordnung
      Bei uns ist die Arbeitshöhe in der Regel zwischen 30 und 50 m
      Wir hatten bei uns bisher keine Situation wo einer gesagt hat das wir höher müssen
      Aber Anforderungen sind ja nicht überall gleich
      Aber trotzdem Wie gesagt Ihr macht das schon
      Ach ja Die Übung im Film mit dem Kunstofffass zeigt eigendlich den meisten nicht fliegern das gewisse dinge auch nicht ganz einfach sind Also für jeden der damit anfängt Üben Üben und nochmals Üben
      So ich bin dann mal raus hier