steven76 schrieb:
dann mach ein neues thema auf und wir sprechen dort gerne drüber!!
Man muss halt nur schauen, wo es passt oder schon geschrieben steht.
Es steht mir auch nicht zu euch in rechtlicher oder versicherungsrechtlicher Hinsicht zu belehren, nötigenfalls zu beraten.
Das ist nur ein Angebot.
Als Beispiel ein Reizthema:
Der Kenntnisnachweis durch eine vom LBA anerkannte Stelle (Paragraph 21d LuftVO)
Möchten Sie ein unbemanntes Fluggerät mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm zu gewerblichen Zwecken fliegen, dann benötigen Sie zwingend den Kenntnisnachweis einer durch das LBA anerkannte Stelle (AST). Aber auch für Flüge mit Fluggeräten unter zwei Kilogramm ist der Nachweis nach Paragraph 21d Voraussetzung, sobald man Ausnahmegenehmigungen für Verbote nach Paragraph21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) beantragt
Das bedeutet für dich, wenn du die Suche in einem Landschaftsschutzgebiet machst, musst du dir eine Ausnahmegenehmigung erteilen lassen und dazu den Führerschein gem. §21d LuftVO vorweisen können.
Ein Thema könnte sein, ob das auf eure Tätigkeit auch zutrifft.