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DJI Inspire 1 V2.0

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    • Jetzt ist es passiert, der Typhoon H ist Geschichte, habe ihn gerade gut verkauft.
      Per Expresslieferung kam der Inspire gestern an, heute habe ich ihn mal kurz ausprobiert, leider muss ich sagen, dass dieser Kopter doch eine ganz andre Qualität hat und das im
      Guten. Bilder und Videos sind sehr gut im Vergleich zu der CGO3+.

      Jetzt habe ich zu dem Inspire noch meine Mavic pro, ob ich diese auch noch verkaufe entscheidet sich in den nächsten Tagen.

      War eine schöne auch teils aufregende Zeit mit dem H, morgen geht er auf Reisen zum neuen Eigentümer.
      "Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
      Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren."

      Zitat Albert Einstein
    • Hallo, den Inspire 1 V2 X3.
      Zwar keine Premium Modell aber ausbaufähig.
      Fehlende Fighmods ergänze ich durch Litchi
      "Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
      Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren."

      Zitat Albert Einstein
    • Ah, okay, die hat ja mal fast 3.000 Euro gekostet. Das ist ja schon ein ordentlicher Brummer.
      Wiegt die auch schon über 2 kg ? Wenn ja: Erkundige Dich lieber bei Deiner Luftaufsichtsbehörde,
      weil der Führerschein nach 21a das Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen nicht abdeckt.
      Du bräuchtest dann den Schein nach §21a Abs.4 S3 Nr.2 von einer anerkannten Stelle. In NRW fliegst Du sonst
      illegal. Einzige Ausnahmen sind Segelflugmodelle.
      Ich wünsche viel Spass und immer genug Luft unter den Rotoren. :thumbsup:
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Die Drohne wiegt 2,9 kg. Mein H wiegte auch über 2 kg, deshalb hatte ich ja auch den Schein gemacht, also alles hier in RLP easy.
      "Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
      Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren."

      Zitat Albert Einstein
    • Ah, okay, ich dachte nur weil Du in Deinem Profil nur den 21a Nr.3 stehen hast.

      EDIT:
      Für den H Adv. hättest Du keinen gebraucht. Als maßgebliches Gewicht gilt die Angabe des Herstellers
      und die ist beim Adv unter 2 kg. Beim RS weiß ich es nicht.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Da ich ja nicht gewerblich unterwegs bin, benötige ich auch keine extra Genehmigung mehr um meinem Hobby nachzukommen. So auch die Aussage der Behörde.
      "Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
      Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren."

      Zitat Albert Einstein
    • teckkopter schrieb:

      Eigentlich gibt es nur länderspezifische Ausnahmegenehmigungen, alles Andere ist Bundesgesetz.
      Das ist wohl wahr, aber ich gehe mal davon aus das die einzelenen Länder unterschiedlich interpretieren.
      Bis dann irgendwann ein Richter Tacheles redet. So lange werden wir uns wohl alle in einer ü2kg-Grauzone
      bewegen.
      Bleibt zu hoffen, das die EU-Gesetze wenigstens mal was Vernünftiges bringen
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • da es ein Bundesgesetz ist, müssen sich auch die Länder daran halten.
      Die haben das ja im Bundesrat der Länder verabschiedet.
      Einzig die zusätzlichen Ausnahmegenehmigungen wie höher als 100 Meter, Naturschutz, Bundesfernstrassen..... werden in den Ländern, je nach Sonnenschein genehmigt.
      Ich finde, da gibt es keinen Spielraum, was den Kenntnisnachweis angeht.


      Oder bin ich ganz falsch informiert?
    • Ich kann nur das wiedergeben was mir der Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung Münster gesagt hat auf die
      Frage hin, ob ich mit dem "kleinen" Führerschein die ü2kg-Drohnen auch außerhalb der Sportflugpätze fliegen darf:
      Gedächtniszitat: "Wenn Sie mit über 2kg außerhalb der Sportflugplätze fliegen, Bilder machen und Sie diese dann
      auch noch veröffentlichen, machen Sie sich strafbar."

      Und da ich mal davon ausgehe, das man sich einen Inspire oder Tornado holt um damit Fotos und Videos zu machen,
      und dass über 90% aller Piloten diese Aufnahmen dann auch gerne bei Fratzenbuch & Co. hochladen, könnte es
      vielleicht Probleme geben.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GeBo-920 ()

    • Aber da ist doch schon der Wurm drin!

      Wenn ich vor Ort fliege mit einem Copter >2 Kg und und ich besagten Kenntnissnachweis besitze -alle Bestimmungen eingehalten werden gemäß der Verordnung , habe ich noch zuerst erstmal garnichts veröffentlicht. Hier geht es doch um das Fliegen mit Copter > 2 kg, rein privat.
      "Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
      Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren."

      Zitat Albert Einstein
    • Guenter G schrieb:

      Hier geht es doch um das Fliegen mit Copter > 2 kg, rein privat.
      Mal ehrlich: Willst Du Dir Deine Bilder wirklich nur im stillen Kämmerlein ansehen ?
      Aber ist ja auch egal, jeder wie er mag, ich wollte halt nur darauf hinweisen das es auch Probleme geben kann wenn man mit über 2kg in der freien Wildbahn unterwegs ist.
      Bleibt zu hoffen das die EU was vernünftiges auf die Beine stellt das auch Rechtssicherheit gibt. Ich habe nämlich keinen Bock mich mit Anwälten und Richtern auseinander zu setzen.

      EDIT:
      Hahahaha - Lachnummer. Gerade mal mit der Bezirksregierung Düsseldorf gesporchen. Im Gegensatz zu Münster heißt es hier das auch das Hochladen von privaten Bildern und Filmen
      im Internet kein Problem wäre. Wem soll man denn nun noch glauben ???
      Ist es also Glücksspiel ob man sich strafbar macht oder nicht ? Ich sag ja, das letzte Wort haben die Richter. Vielen Dank an unsere Politprominenz für diese Wunderbaren Gesetze.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GeBo-920 ()

    • Der Beamte (oder Beschäftigte) so denke ich, hat gar nicht das Fliegen gemeint, sondern die Veröffentlichung von Bildern (Personen, Gebäuden, etc) entsprechend der Datenschutzbestimmung.
      "Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
      Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren."

      Zitat Albert Einstein