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DJI - Mavic Mini -Leak oder Fake?

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  • DJI - Mavic Mini -Leak oder Fake?

    Hallo @all,

    Gerüchten zur Folge arbeitet DJI am nächsten Drohnenmodell, dass Sie dabei sind, steht für mich außer Frage, aber jetzt wird das ganze konkreter.
    Viele dachten an eine Phantom 5, das scheint aber noch nach hinten geschoben, ist das P4 Modell ja noch up to Date mit einigen Modifikationen.

    "DronDJ" wurden Bilder zugespielt, die ein weiteres Modell der Mavic Family zeigen, eine Mavic Mini womöglich, eine genaue Bezeichnung wurde noch nicht veröffentlicht.
    DJI-Global-Mavic-Mini-2-copy.jpg
    Quelle: dronedj.com

    Es scheint sich hierbei um einen Nachfolger der Mavic 2 zu handeln, viele Äußerlichkeiten, wie die Kamera deuten darauf hin.

    Im Beitrag selbst werden noch weitere Infos angegeben, wie eine verbesserte Batterieleistung von bis zu 30min auch bei dem kleineren Modell, gegenüber der Spark und dass auch diese Kamera eine 4K Kamera sein soll, denn immerhin gibt es ja die DJI Osmo Pocket, die schon auf sehr kleinen Raum viel Kameraleistung unterbringt.

    Ob es sich hierbei um einen Fake oder einen wirklich Leak handelt, vermag ich nicht zu deuten, Fakt ist, die Website dronedj.com ist kein unbeschriebenes Blatt und schon anderweitig durch Leaks aufgefallen.

    Gruß
    Fan Tho Mass
    Hier meine neuste Videosreihe:
    NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
  • Als Urlaubs- und Selfiedrohne kann die durchaus in größeren Stückzahlen ihre Käufer finden. Nur glaub ich nicht an die geäußerten Specs. 3-Achsen-Gimbal und Flugzeiten über 30 Minuten bei einem Gewicht unter 250g und einem Preis unter 400$. Wie soll das gehen? Die Sparc hat einen 2-Achs-Gimbal, Flugzeiten von weniger als 15 Minuten, ist 20% schwerer und auch noch teurer.
    Yuneec Typhoon Q500 4k, Yuneec Mantis Q
  • Ist das wirklich so, dass ein Kopter mit Kamera der unter 250 Gramm wiegt in C0 fällt oder ist die Registrierungspflicht aufgrund dessen, dass eine Kamera welche das Livebild streamt dran ist, trotzdem gegeben? Das geht aus den bisher veröffentlichen Texten nicht so ganz hervor.. zumindest ist es für mich nicht ganz klar.
  • Ulrich_W schrieb:

    Unter 250g ist schon sinnvoll im Bezug auf die neuen Regeln im nächsten Jahr.
    Der Pilot muss sich nicht registrieren lassen, die Drohne benötigt keine elektronische ID und keine elektronische Flugbeschränkung. Also Klasse C0
    Aber sie ist nach §1 LuftVG nach wie vor als Flugmodell ein Luftfahrzeug und unterliegt somit der Versicherungspflicht gem. §43 LuftVG.
    Auch nach der neuen EU Verordnung
  • JeyTea schrieb:

    Ich glaube es ist nicht ganz so einfach...da die Mavic Mini ja über 30m hoch fliegen kann und auch noch eine Kamera die das Livebild überträgt an Board hat..ich glaube da greift c0 nicht mehr
    Wo steht da etwas von einer Höhenbegrenzung? Auch von "Livebild" und "Kamera" steht da nichts.


    Hubsano schrieb:

    Aber sie ist nach §1 LuftVG nach wie vor als Flugmodell ein Luftfahrzeug und unterliegt somit der Versicherungspflicht gem. §43 LuftVG.Auch nach der neuen EU Verordnung
    Das ist korrekt!


    Gruß
    Uli
  • Hubsano schrieb:

    Ulrich_W schrieb:

    Unter 250g ist schon sinnvoll im Bezug auf die neuen Regeln im nächsten Jahr.
    Der Pilot muss sich nicht registrieren lassen, die Drohne benötigt keine elektronische ID und keine elektronische Flugbeschränkung. Also Klasse C0
    Aber sie ist nach §1 LuftVG nach wie vor als Flugmodell ein Luftfahrzeug und unterliegt somit der Versicherungspflicht gem. §43 LuftVG.Auch nach der neuen EU Verordnung
    heißt das dann, das sie nicht in c0 eingeordnet wird? Blicke da i-wie nicht durch
  • JeyTea schrieb:

    Ich glaube es ist nicht ganz so einfach...da die Mavic Mini ja über 30m hoch fliegen kann und auch noch eine Kamera die das Livebild überträgt an Board hat..ich glaube da greift c0 nicht mehr
    CO max. 120m
    Screenshot_20191027-153041.jpg
    Wenn die Specs.,wie Orbiter1 schreibt, so zutreffen, wäre das natürlich der Hit. Das würde aber für den Hobbypiloten bedeuten das die anderen, größern und höherwertigen Drohnen keinen Sinn mehr machen.
    Gruss Perfi
    Rot ist Blau und Plus ist Minus!
  • JeyTea schrieb:

    heißt das dann, das sie nicht in c0 eingeordnet wird?
    Da eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Wen eine EU Verordnung in Kraft tritt, wird sie durch ein nationales Gesetz an das jeweilige Land angepasst.
    Diese Möglichkeit wird in der jeweiligen EU Verordnung auch so ausgewiesen
    So geschehen mit der DSGVO
    Mit dem am 27.06.2019 durch den Bundestag beschlossenen zweiten Anpassungsgesetz wurden deutsche Gesetze an die DSGVO angepasst und das neue Bundessdatenschutzgesetz in einigen Punkten korrigiert und redaktionell an die DSGVO angepasst.

    Genau nach diesem Schema wird es auch mit der neuen EU DrohnenVO passieren.
    Dieses Gesetzgebungsverfahren ist so vorgeschrieben.
    Je nach dem welche Freiräume die neue EU Verordnung den einzelnen Ländern lässt, kann es theoretisch passieren, dass die von der EU festgelegte Höhe von 120m durch ein deutsches Anpassungsgesetz auf 100 m reduziert wird.
    Deswegen abwarten.
    Es ist aber nicht zu erwarten, das ein Luftfahrzeug, nur weil es unter 250g wiegt, von der Versicherungspflicht befreit wird.

    Ich denke, es macht keinen großen Unterschied wenn eine Drohne, die vom Himmel fällt und ein Kind im Kinderwagen trifft, mehr oder weniger als 250 g wiegt..
    Ich will damit sagen, die theoretische Gefährdung ist vergleichbar.
    Deswegen muss jedes Luftfahrzeug mit einer Versicherung versehen sein, welche die Gefährdungshaftung einschließt.

    Würde mich sehr wundern, wenn Kopter unter 250g nicht versichert werden müssten.

    Es gibt auch keine Mofa´s, die unter einem gewissen Gewicht kein Versicherungskennzeichen brauchen
  • Steht doch im Link oben was für alle Klassen gilt:

    "Generell gilt:
    • nicht höher als 120 Meter über Grund
    • nur in Sichtweite (VLOS)
    • Versicherungspflicht[/i]
    • Mindestalter entsprechend Festsetzung der MS
    • nur außerhalb von Restricted Flight Zones (werden von EU-Ländern festgelegt und das Verzeichnis ist zentral abrufbar)
    • kein Transport gefährlicher Güter
    • Kennzeichnung mit Registrierungsnummer ab C1"
    Yuneec Typhoon Q500 4k, Yuneec Mantis Q
  • Hubsano schrieb:

    e nach dem welche Freiräume die neue EU Verordnung den einzelnen Ländern lässt, kann es theoretisch passieren, dass die von der EU festgelegte Höhe von 120m durch ein deutsches Anpassungsgesetz auf 100 m reduziert wird.
    Ich habe die EU Verordnungen:
    EU_VO_UAS2019_945.pdf
    EU_VO_UAS2019_947.pdf

    gelesen.

    Es ist offensichtlich nicht vorgesehen, dass die EU Länder die Höhe 120 m ändern können.
    Eine entsprechende Regelung konnte ich nicht finden.
    Insofern Entwarnung.

    Es steht geschrieben:
    Inkrafttreten und Geltungsbeginn
    (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
    Brüssel, den 24. Mai 2019
    Sie gilt ab dem 1. Juli 2020.