Hallo Forumuser,
ich muss noch mal das Thema Gewerblichkeit aufmachen. Ich habe kürzlich von einer Kirche eine Luftaufnahme gemacht. Hierbei habe ich selbstverständlich alle gültigen Gesetze eingehalten. Dann hab ich das Bild aus Freude an der Sache an den hiesigen Pastor geschickt. Dieser ist total begeistert von dem Bild und möchte es nun für kirchliche Veröffentlichungen nehmen.
Meine Frage ist, ob dies schon die Schwelle der Gewerblichkeit überschreitet? Ich verdiene damit kein Geld und die Kirche in dem Fall dann auch nicht. Im Internet finde ich für eine Gewerblichkeit nur Beispiele, wenn man zb. ein Foto unentgeltlich an ein Hotel abgibt. Hierbei kann ich eine Gewerblichkeit nachvollziehen, da das Hotel wiederum mit dem Foto wirtschaftet.
Es gibt im Netz auch Meinungen, die eine YouTube Nutzung ausschießen. Aber es gibt im Netz nur Indizien, keine Beweise. Kann mir jemand mit einem Exkurs ins Rechtswesen behilflich sein?
ich muss noch mal das Thema Gewerblichkeit aufmachen. Ich habe kürzlich von einer Kirche eine Luftaufnahme gemacht. Hierbei habe ich selbstverständlich alle gültigen Gesetze eingehalten. Dann hab ich das Bild aus Freude an der Sache an den hiesigen Pastor geschickt. Dieser ist total begeistert von dem Bild und möchte es nun für kirchliche Veröffentlichungen nehmen.
Meine Frage ist, ob dies schon die Schwelle der Gewerblichkeit überschreitet? Ich verdiene damit kein Geld und die Kirche in dem Fall dann auch nicht. Im Internet finde ich für eine Gewerblichkeit nur Beispiele, wenn man zb. ein Foto unentgeltlich an ein Hotel abgibt. Hierbei kann ich eine Gewerblichkeit nachvollziehen, da das Hotel wiederum mit dem Foto wirtschaftet.
Es gibt im Netz auch Meinungen, die eine YouTube Nutzung ausschießen. Aber es gibt im Netz nur Indizien, keine Beweise. Kann mir jemand mit einem Exkurs ins Rechtswesen behilflich sein?