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"Drohnen-Verordnung" nun im Verkehrsausschuss

    • Regeln & Gesetze

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    • Die Anhörung im Verkehrsausschuss ist gut für uns gelaufen:

      Die deutliche Mehrheit der Ländervertreter votierte dann im Ausschuss für einen Änderungsantrag von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Dieser beinhaltet, dass die Luftverkehrsordnung weitgehend entsprechend des zwischen dem Bundesministerium für Verkehr- und digitale Infrastruktur (BMVI) und den Interessenverbänden vereinbarten Kompromisses in Kraft treten soll.

      Prima wenn es dabei bleibt!
    • Bei Facebook kann man auf der Seite des BVCP folgendes lesen, was ich hiermit zitiere:

      "Der Änderungsentwurf für den Bundesrat sieht vor, dass zugunsten von Modellfliegern nicht nur über dafür genehmigten Modellflugplätzen, sondern auch außerhalb ein Aufsteigen über 100 Metern Höhe erlaubt werden soll, wenn deren Steuerer eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder eine Bescheinigung entsprechen § 21 a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3 haben.
      Davon ausdrücklich ausgenommen werden sollen jegliche Multicopter!!!!
      Vollkommen ungeklärt bleibt hier die begriffliche und technische Abgrenzung zwischen Modellfliegern und Multicoptern.
      Ungeeignet für eine klare Zuordnung zu einem der beiden Lager. Zumal sich auch Modellflugzeuge i.a.R. mit mehreren Propellern (Coptern) fortbewegen – demnach also auch Multicopter sind.
      Zudem gibt es Hybride Copter die zunächst Multicopter sind und anschließend zum Flächenflieger werden. Bestes Beispiel ist der Paketkopter von Deutsche Post DHL.
      Juristisch wird hier ein Fass ohne Boden aufgemacht, das ohnehin mit der europäischen Regulierung in wenigen Jahren obsolet wird.
      Dieser Vorschlag stellt Multicopter unter den Generalverdacht, diese seien gefährlicher als Modellflieger und würden eine separate Einschränkung erforderlich machen!"

      ZITAT ENDE


      Das ist natürlich für die sogenannten "Modellflieger" schön und für die "Multicopter"-Piloten schlecht...

      ... ich überlege die ganze Zeit ob mein bald fliegender Scale Piaseki H-21 als Tandem (= Bananen-Hubschrauber) ein "Multicopter" oder ein "Modellhubschrauber" ist...

      WOMBAT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wombat ()

    • Ich erhielt vorgestern eine Mail von:

      Deutscher Bundestag · Büro Prof. Dr. Heribert Hirte MdB
      Platz der Republik 1 · 11011 Berlin

      Herr Prof. Hirte hat meine Mail bekommen, in der ich mich über die negativen Auswirkungen der aktuellen Gesetzgebung auf mein Hobby beschwere.

      Herr Prof. Hirte schreibt mir, er sei an der Sache dran und er wolle mich und meinen Verein zeitig besuchen um sich zu informieren. Das werden wir annehmen und ihm alle Sparten vom Freiflug über RC-Großmodelle, F5B-Wettbewerbsmodelle, Kamera-Drohnen und FPV-Racer vorführen und die Vereins-Jugend wird auch dabei sein.

      Ich werde auch Herrn Prof. Hirte gegenüber klarstellen, dass ich die Einschätzung der Berliner Beamten, dass die Kennzeichnungspflicht den Bürger nur minimal belastet angesichts der Kosten von unter 10€ für eine Namensplakette unzutreffend ist. In den beiden Räumen meines Modellflug-Kellers sind mehr als 70 Modellflugzeuge, Hubschrauber und Multicopter über der Gewichtsgrenze versammelt und wenn ich diese alle kennzeichnen muss entsteht mir ein erheblicher und nicht minimaler Aufwand.... auch wenn die Kosten der Kennzeichnung der Multicopter von LHT übernommen wird... was ich nicht verraten werden.