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Plakette

    • Regeln & Gesetze

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    • die feuerfesten Plaketten an unseren schönen Koptern werden ja so oder so Pflicht,

      Die Bundesregierung plant die Kennzeichnungspflicht für Kopter einzuführen. Jede Drohne ab einem Startgewicht von 250 gramm ist wie folgt zu beschriften:
      • dauerhafte, feuerfeste Plakette
      • an einer gut erkennbaren Stelle
      • mit Name des Eigentümers
      • und Anschrift des Eigentümers



      An sich finde ich das ganz gut so, aber die Plaketten die ich so gesehen hab sind aber ziemlich hässlich
      puke

      wo bekommt man nun welche die
      • Möglichst klein sind, Kanten gerundet
      • schwarz und Schriftstyle wählbar????
      dead
      ich hatte bisher von Sticker Kid schöne schmale Folien Aufkleber dran, nur mit Name und tel....
      viele Grüße
      Boernie
    • Ich schlage vor, zu warten, wie sie dann tatsächlich gestaltet sein müssen - zB Größenangaben.
      Möglicherweise werden ja noch Vorgaben gemacht, wo sie anzubringen sind.

      Auch soll es ja nach Inkrafttreten der Änderungen, welches ja selbst noch dauern wird, eine Übergangsfrist für die Kennzeichnung von 6 Monaten geben. Genug Zeit, die Entwicklung abzuwarten.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Pixhai schrieb:

      Von feuerfesten Plaketten war im letzten Entwurf, der jetzt dem Bundesrat vorliegt, keine Rede mehr.

      Doch:

      Aus der Bundesratsdrucksache 39/17: (im Dateianhang zu finden, aber recht umfangreich).

      In § 19 Absatz 3 wird daher zusätzlich zu den Ballonen, Drachen und Flugmodellen auch eine
      Kennzeichnungspflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme eingeführt. Dies ist notwendig, um
      den Halter und damit auch den Betreiber des unbemannten Luftfahrtsystems ermitteln zu
      können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels feuerfester Plakette mit eingraviertem Namen und
      Adresse.

      Da Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme anders als Ballone und Drachen zielgenau
      gesteuert werden können, ist die Missbrauchsgefahr höher, so dass eine erweiterte Kennzeichnungspflicht
      bereits ab einer Startmasse von 0,25 Kilogramm gerechtfertigt ist. Ballone
      und Drachen müssen weiterhin erst ab einer Startmasse von fünf Kilogramm gekennzeichnet
      werden.


      Da die Nachrüstung der Geräte eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, treten die Änderungen
      in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht erst ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten dieser
      Verordnung in Kraft. Unterbleibt die erforderliche Kennzeichnung, kann dies als Ordnungswidrigkeit
      geahndet werden, siehe Nummer 2 (Ergänzung von § 108).

      Zu Nummer 2 (§ 108)
      Die Änderung von § 108 ermöglicht bei Nichtbeachtung der Verpflichtung zur Beschriftung
      und der Kennzeichnung die Ahndung des Verstoßes als Ordnungswidrigkeit. Zuständig für
      die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ist die Landesluftfahrtbehörde, § 58 Absatz 1 Nummer
      10 und § 63 LuftVG in Verbindung mit § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
      Zu Nummer 3 (Anlage 1)

      Aufgrund der Überführung der Regelung aus Abschnitt IV Nummer 3 der Anlage 1 in den
      neuen § 19 Absatz 3 ist die derzeit für unbemannte Ballone, Drachen und Flugmodelle mit
      einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr geltende Vorschrift in Anlage 1 (zu § 14 Abs.
      1 und § 19 Abs. 1) aufzuheben.

      Artikel 1 tritt gemäß Artikel 4 Satz 2 sechs Monate nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung
      in Kraft, um den Betroffenen eine ausreichend lange Zeit für die Kennzeichnung einzuräumen.


      Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
      Artikel 4 regelt das Inkrafttreten der Verordnung.
      Satz 2 bestimmt, dass die mit der neu eingeführten bzw. erweiterten Kennzeichnungspflicht in
      Zusammenhang stehenden Änderungen der LuftVZO erst sechs Monate nach den übrigen
      Änderungen in Kraft treten, um den Eigentümern genug Zeit für die Nachrüstung einzuräumen.
      Dateien
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Ja, richtig Kruzifix.

      Dort heißt es sogar ...mit eingravierten...eine gestanzte Plakette (aus dünnem Blech) könnte eventuell nicht verwendet werden. Wer die herstellt und wo sich registriert wird, zur Überprüfung der Ordnungsbehörde (LBA) ist noch nicht klar...die Lufthansa bemüht sich ja redlich, ich denke jedoch das das LBA das übernehmen wird, ähnlich wie die FAA, man braucht das System nur zu kopieren, es funktioniert ja.

      Getting Started
      LG

      Steini
    • Naja... nicht ganz: Bei Kontrollen vor Ort könnte man die Einhaltung der Vorschrift feststellen oder wenn so ein Ding aufgefunden wird UND der Pilot (wie auch immer) ermittelbar ist.

      Wer diese Kontrollen übernehmen wird und ob überhaupt machbar, ist ebenso nicht sicher - wie derzeit noch viele Details.
      Theorie (Recht) und Praxis (Durchsetzungsmöglichkeiten) unterscheiden sich ja oftmals gravierend.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Boernie, das ist wie immer in der Politik, einige schreien lauthals da muss was geschehen, die Ausschüsse beraten, entwickeln eine Verodnung, die wird vorgestellt, die Lobbyisten werden eingebunden, dann wird diskutiert wer es machen soll, am Ende will es keiner machen weil es Geld kostet, dann wird solange geändert bis es passt, hat dann aber nicht mehr viel mit Sinn Zweck zu tun.
      LG

      Steini
    • ich kann es nach wie vor nicht verstehen. Mit relativ wenig (verwaltungsaufwand) könnte man z.B. eine Onlineregistrierung einführen (wie die LHT), aber in Deutschland muss natürlich alles wieder 850x komplizierter gemacht werden... Aufkleber ohne irgendwas ist natürlich viel besser - NOT!
      Mit einer Registrierung hätte man dann auch mal realistische Zahlen und wenn man eine vernünftige Grenze (Gewicht) für die Registrierung setzen würde wäre der Aufwand auch überschaubar.

      Ich warte auch mal ab, aber hoffe nach wie vor dass man sich was vernünftiges einfallen lässt und keine hässlichen Schilder wo eine halbe Geschichte draufsteht chainsaw
    • Pixhai schrieb:

      Okay, hab ich wohl übersehen.
      Macht ja nichts, deswegen helfen wir ja zusammen ;)


      Pixhai schrieb:

      Ist doch Kontraproduktiv
      Verstehe nicht, was damit gemeint ist. Wofür ist das kontraproduktiv bzw. was wäre dann produktiv?


      Pixhai schrieb:

      Für kleine Schaumwaffeln kapp über 250g ist das idiotisch.
      Nun, Grenzen müssen irgendwo gezogen werden. Ob eine Grenze sinnvoll ist oder nicht hängt immer davon ab, ob man diese Grenze überschreiten möchte oder nicht.
      Würde man die Grenze bei 382 oder 678 Gramm festlegen, würden diejenigen, die knapp darüber liegen, auch sagen: "ist doch idiotisch" und dafür plädieren, dass man sie um ein paar Gramm anheben möge.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Kruzifix schrieb:

      Ich schlage vor, zu warten, wie sie dann tatsächlich gestaltet sein müssen - zB Größenangaben.
      Möglicherweise werden ja noch Vorgaben gemacht, wo sie anzubringen sind.

      Auch soll es ja nach Inkrafttreten der Änderungen, welches ja selbst noch dauern wird, eine Übergangsfrist für die Kennzeichnung von 6 Monaten geben. Genug Zeit, die Entwicklung abzuwarten.
      Na der beste Platz für die Plakette ist direkt vor der Camera. So schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe lol

      Der H ist dann fein raus, einfach Cam um 180° schwenken und fertisch :thumbsup: