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Die "Dronenverordnung" schon gekippt, bevor sie in Kraft ist?

    • Regeln & Gesetze

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    • Die "Dronenverordnung" schon gekippt, bevor sie in Kraft ist?

      Da ich Vorsitzender eines Modellflugvereines bin, bekam ich heute die folgende Information, die den Verbänden zugeteilt wird. Hieraus schließe ich, dass noch nicht alles in Sack und Tüten für die Drohnenpiloten ist. Jetzt mischt noch das Militär mit und will das ganze Ding platzen lassen um ihre Tiefflüge nicht gefährden zu lassen. Dies war Dobrindt schon bekannt vor seinem Auftritt im Bundesrat. Erstaunlich ist bei dieser Veranstaltung auch wieviel an einer solchen Sitzung teilnehmen. Für mich ist das bloß noch Kasperletheater. Tiefflüge über Wohngegenden oder in deren Nähe...?
      Aber hier nun der Text an die Vereine:


      am 19.01.2017 verabschiedete das Bundeskabinett die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“. Am 10. März 2017 wird sich der Bundesrat voraussichtlich mit dem Kabinettsbeschluss befassen. Ein Inkrafttreten der Regeln wir für Mitte des Jahres erwartet.
      Zwischen den Tagen, am 29.12.2016, erhielten wir einen Anruf des Abteilungsleiters Luftverkehr im Bundesverkehrsministerium (BMVI) Gerold Reichle. Dieser bat um ein dringendes persönliches Gespräch. Am 06.01.2017 fand dieses Treffen im BMVI statt. Dort wurde uns eröffnet, dass nach Abschluss der Anhörung und Fertigstellung des Referentenentwurfs vollkommen überraschend vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVG) interveniert wurde. Konkret bestand das Ministerium darauf, dass neben der Einweisung durch die Verbände bei Flügen über 100 Meter außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen, noch eine Aufstiegsgenehmigung von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erforderlich sei. Ansonsten würden Sie die neue Verordnung „platzen lassen“. Begründet wurde dies mit den Gefahren für die Tiefflugaktivitäten der Bundeswehr sowie den nationalen Sicherheitsbedürfnissen. Das BMVI sah keine Möglichkeiten den Forderungen des BMVG zu begegnen.
      Zu unserem großen Erstaunen wurde mitgeteilt, dass der Vorschlag zur Novellierung der Luftverkehrsordnung wohl schon in der nächsten Kabinettssitzung beschlossen werden sollte. Nach mehr als einem Jahr konstruktiver Gespräche sah das Bundesverkehrsministerium nach plötzlicher Intervention des Bundesverteidigungsministeriums und entgegen bislang getroffener Absprachen keine Möglichkeit mehr für ein Entgegenkommen. Dieses Verfahren stieß bei uns auf tiefes Unverständnis. Im Einklang mit allen relevanten Gruppen der Luftfahrtbranche war im November 2016 ein Konsens erzielt worden, der den Belangen der bemannten Luftfahrt, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und dem seit Jahrzehnten gewachsenen Modellflug gerecht wurde und den wir bereits in unsere Mitgliedschaft kommuniziert hatten.
      Kernpunkt dieses Kompromisses war die Verpflichtung zur Einweisung der Modellflieger bei Flügen über 100 Meter durch die Verbände.
      Mit der, nach der Anhörung und der Ressortabstimmung, in letzter Minute nachgeschobenen Forderung des Bundesverteidigungsministeriums für Flüge über 100 Meter außerhalb zugelassener Modellfluggelände zusätzlich eine behördliche Aufstiegsgenehmigung zu beantragen, wird dem Modellflug auf der „grünen Wiese“ ein bürokratischer Mehraufwand versetzt.
      Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Position des Bundesverteidigungsministeriums eher politischer Natur ist, als dass sie bis aufs Letzte durchdacht wäre. Dies aus folgendem Grund:
      1. Akute Gefahren des Zusammentreffens von bemannten Luftfahrtzeugen und Flugmodellen im Tiefflugbereich sind nicht bekannt, weswegen das BMVI zur o.g. Einigung bereit war. Warum das BMVG im Gegensatz zu allen anderen Beteiligten eine Gefahrenlage für den Tiefflug sieht, wurde nicht begründet. Zudem bleibt das BMVG eine Antwort schuldig, wie die Landesluftfahrtbehörden dieser doch vermeintlich zukünftigen Gefahr durch illegale Drohnenpiloten entgegenkommen will. Auf völliges Unverständnis stößt, warum man uns eine Gesprächsanfrage versagt, hat man den Verbänden in der Vergangenheit doch immer die Kompetenz zum Dialog zugebilligt. Im Übrigen kann von Gefahr im Verzug keine Rede sein.
      2. Die in Deutschland erzielte „Einweisungslösung“ entspricht der neuen aktuellen Praxis in den USA und setzt auf die bewährten Kompetenzen bzw. Sicherheitsstandards der Modellflugverbände. Auch die Europäische Agentur für Flugsicherheit hat sich im Auftrag der EU-Kommission der Thematik angenommen und verweist auf die bewährte Regulierung durch die Verbände.
      3. Die ins Auge gefasste „Einweisungslösung“ nimmt, zumal diese auch unter unseren Mitgliedern abgestimmt wurde, 99 Prozent der Modellflieger und Drohnenpiloten mit, anstatt sich von den bürokratischen Hürden einer Aufstiegsgenehmigung und der nicht unerheblichen finanziellen Belastungen abschrecken zu lassen. Unsere 90.000 Mitglieder blieben Anker einer bundesweiten Sozialkontrolle, die – sollte die Verordnung in der gegenwärtigen Form verabschiedet werden - auf das massivste gefährdet wäre.
      4. Die neue Verordnung nutzt das bewährte Gebot des Fliegens auf Sicht. Dies bedeutet für Drohnen eine Flughöhenbegrenzung von ca. 120 Metern. Allein schon über dieses Kriterium ist ein Eindringen in den Tiefflugbereich der Bundeswehr, der erst ab 300 Metern beginnt, verboten. Aufgabe der Landesluftfahrtbehörden ist es , diese Bestimmung zu überwachen. Welcher Mehrwert durch eine Aufstiegsgenehmigung erzielt werden soll, ist nicht erkennbar.
      Die „AG Dobrindt“ hatte sofort ab dem 07. Januar 2016 noch einmal alle bestehenden Kanäle genutzt, um das BMVG noch zu einem abweichen zu bewegen. Dies ist leider nicht gelungen. Wir müssen nunmehr alles für unsere Mitglieder tun, um die Vorgabe einer Aufstiegsgenehmigung für Flüge über 100 Meter außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen, so unbürokratisch wie möglich zu halten. Auch prüfen wir momentan unsere Einflussmöglichkeiten gegenüber dem Bundesrat.
      Wir werden Sie zeitnah weiter informieren.
      Mit freundlichen Grüßen / Best regards
      FRANK WEIGAND
      GESCHÄFTSFÜHRER
      T. +49 (0)228 97 85 00
      F. +49 (0)228 97 85 085
      DEUTSCHER MODELLFLIEGER VERBAND E. V. · Rochusstraße 104 – 106 ·
      Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie auch selten gehört.
    • Hallo Erdti,

      was sich mir nicht gänzlich erschließt ist, was genau der Deutsche Modellfliegerverband e.V. nun möchte.

      Lese und verstehe ich das richtig:

      Man (der Verband) unterscheidet grundsätzlich zwischen Drohnen und Flächenmodellen?
      (Beides wären per Definition Modellflugzeuge)

      Man meint für Drohnen (egal wie groß) sei ab 120m Flughöhe die Grenze erreicht, dies aufgrund der Sichtweite und der Tiefflugbereiche der BW?

      Wie hoch soll ein Flächen-Modell aufsteigen dürfen?

      Auch 120m?

      Bisher war mir der beschriebene "Konsens" als Modellflugzeug-Pilot (Drohne) bei Flügen über 100m Höhe gar nicht bekannt....wie lautet dieser "Konsens"?

      Soll ich mich dann als Drohnenpilot mit einer unter 2KG Drohne auch bei einem Modellsportverein einweisen lassen müssen?

      Ich bitte meine Fragen nicht als Provokation aufzunehmen.
      LG

      Steini
    • Der DMFV hat schon seit Beginn der Dobrintdchen Tätigkeiten gegen diese mit Unterschriftensammlungen unter dem Moto: Hände weg von meinem Hobby gegen die grundsätzlichen Beschränkungen der Begrenzung der Flughöhe agiert. Es gibt schließlich Meisterschaften und Wettbewerbe, die durch die angestrebten Beschränkungen nicht mehr möglich wären.
      Für mich war es klar, dass mit diesem Eingriff und der Reglementierung nur ein Flugkorridor zwischen 100 und 300 Metern für Amazon und Co. freigemacht werden sollte. Dagegen stemmten sich die Vereine mit Petitionen. Ich hatte nach der Bekanntgabe durch Dobrindt schon geglaubt, dass der es wirklich ehrlich meint, aber was er da abzog mit dem Wissen im Hinterstübchen das das Militär schon alles kippen will...... Sorry, Mülltonne ganz unten.
      Rein vom Physikalischen würde es mich wundern, wenn unsere Multicopter einem Heli oder einer großen Passagiermaschine etwas antun könnte. Ich vermute eher das die Strömungen und Turbulenzen um das Flugzeug die Drohne schon zum Absturz bringen, ehe die überhaupt in einen Sog käme, um in eine Turbine zu gelangen. Auftreffend auf einen Heli von oben in den Sog der Rotoren schon anders, aber von der Seite.....erstmal wird alles durch die bewegte Luft des Heli´s weg gedrückt. Schon mal probiert auf ner Pappe zu landen, von der man gestartet ist? Wir flogen schon mit 2 Koptern übereinander. Der Überflogene wurde immer nach unten gedrückt und ist abgestürzt. Alle diese Angstzenarien haben nur den Hintergrund den Flugraum von Modellpiloten ob im Verein oder nicht, frei zu machen. Denkt mal an die Beobachtungsdrohnen. Auch hierfür wird Luftraum benötigt. Ich möchte das Thema nicht weiter ausdehnen.

      Klar, sind für mich die Multicopter (ich hasse dieses aus dem Militär kommende Wort "Drohne"), die ich fliege auch Modellflugzeuge, in dem Moment wo sie aber mit optischen Geräten ausgerüstet sind, sind sie es offenbar nicht mehr. Vielleicht weil sie gewerblich genutzt werden könnten??? Und für Militär und Geheimdienste gibt es ja auch Drohnen.
      Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie auch selten gehört.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Erdti ()

    • Zu Deinen anderen Fragen: Bis jetzt durften Modellflugzeuge höher als 120 m aufsteigen.

      Über die genaue Höhe gab es keine feste Definition. Deshalb habe ich mal gesucht und folgendes gefunden:

      Es dürfte sich bei allen Modellfliegern zwischenzeitlich herumgesprochen haben,dass Flugmodelle zu den Luftfahrzeugen gehören (§ 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG). Sieunterliegen daher den bindenden Regelungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG),der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrszulassungsordnung(LuftVZO). Im Rahmen der Diskussionen um den rechtlichen Stellenwert desModellflugs stellt sich immer wieder die Frage danach, wie hoch die Flugmodelleüberhaupt fliegen dürfen. Die Antwort hierauf ist zunächst relativ einfach, im Detailjedoch schwieriger zu beantworten.
      Regelungsinhalt des § 16 Abs. 4 bis 7 LuftVO
      Die für Modellflieger wichtigsten Regelungen des § 16 Abs. 4 bis 7 LuftVO enthaltenkeinerlei Vorschriften über eine Flughöhenbegrenzung. Weder § 16 Abs. 4 LuftVO,der sich mit dem erlaubnisfreien Gewichtslimit beschäftigt (5 kg Gesamtmasse), noch§ 16 Abs. 5 Satz 1 LuftVO, der sich mit dem Betrieb vonverbrennungsmotorbetriebenen Flugmodellen innerhalb von 1,5 km zuWohngebieten (Gefahrenabwehr Lärm) beschäftigt, enthalten hierzu Regelungen. Zuerwarten wäre eine solche Regelung allenfalls im § 16 Abs. 5 S. 2 oder S. 3 LuftVO.Diese Vorschriften regeln die Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodellealler Art innerhalb von 1,5 km zu Flugplätzen bzw. des Zustimmungserfordernissesder Luftaufsichtsstelle für den Betrieb von Flugmodellen aller Art auf Flugplätzen. Indiesem Rahmen wäre wegen der notwendigen Gefahrenabwehr (Kollisionsgefahr)eine Höhenbegrenzung des Flugraums für Flugmodelle sinnvoller weise zu regelngewesen. Dies hat jedoch der Gesetzgeber nicht für notwendig erachtet, weil durchdie notwendige Aufstiegserlaubnis oder die Zustimmung der Luftaufsichtstelleentsprechende Regelungen individuell und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmtaufgenommen werden können.
      An dieser Stelle muss jedoch eine Klarstellung mit aller Deutlichkeit erfolgen: Sollte ineiner Aufstiegserlaubnis eine Höhenbegrenzung aufgenommen worden sein, so istdiese Nebenbestimmung für den jeweiligen Verein bindend. Diese Auflage ist daher
      Seite 2 des Artikels „Wie hoch dürfen Flugmodelle fliegen“,erschienen in der Ausgabe 3/2003 des Magazin Luftsport, S. 27/28
      in jedem Fall zu beachten. In diesem Beitrag geht es aber nicht um den Einzelfall,der in einer Aufstiegserlaubnis geregelt worden ist, hier geht es um diegrundsätzliche Frage, ob und in welchem Umfang durch gesetzgeberischeMaßnahmen eine Höhenbegrenzung für Flugmodelle geregelt worden ist.
      Eine immer wieder zu hörende Argumentation ist die Auffassung, Flugmodelledürften nur bis 100 m Höhe betrieben werden. Diese Ansicht ist durch dasLuftverkehrsgesetz nicht zu stützen. Die Begrenzung von 100 m ist allerdings in § 16Abs. 2 Satz 2 LuftVO aufgenommen, allerdings lediglich als maximale Seillänge fürDrachen und Schirmdrachen. Diese Regelung ist allerdings auf Flugmodelle nicht zuübertragen.
      Regelungsinhalt des § 16 a LuftVO
      Dennoch dürfen Flugmodelle – unabhängig von der Sichtgrenze – nicht unendlichhoch fliegen. Hier regelt § 16 a Abs. 1 Ziff. 2 LuftVO ein besonderes Erfordernis:Danach ist bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums bei einem Aufstieg vonFlugmodellen von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eineFlugverkehrskontrollfreigabe einzuholen. Zuständig für die Einholung ist gem. § 16aAbs. 2 Ziff. 2 LuftVO der Starter des Flugmodells.
      In diesem Zusammenhang sind also zwei Fragen zu lösen:1. Wo beginnt jeweils der „kontrollierte Luftraum“?
      2. Wer ist die Flugverkehrskontrollstelle?
      Die Aufteilung des Luftraumes über der Bundesrepublik Deutschland ist in § 10 derLuftVO geregelt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem kontrolliertenLuftraum und dem unkontrollierten Luftraum. Wie oben ausgeführt, ist lediglich derunkontrollierte Luftraum für den Modellflug ohne Freigabe nutzbar. Spätestens 2500Fuß über Grund beginnt über Deutschland der kontrollierte Luftraum. Die maximaleFlughöhe für Modellflieger beträgt damit ohne Freigabe 762 m über Grund.

      Seite 3 des Artikels „Wie hoch dürfen Flugmodelle fliegen“,erschienen in der Ausgabe 3/2003 des Magazin Luftsport, S. 27/28
      Aus der folgenden Grafik ist ersichtlich, dass zum Schutze des Flugverkehrs umFlughäfen der kontrollierte Luftraum auf 1700 Fuß (518 m) und 1000 Fuß (304 m)abgesenkt wird.

      Die Dimensionierung der Lufträume ist von Platz zu Platz unterschiedlich und steht,wie im linken Teil der Grafik ersichtlich, unter anderem in Abhängigkeit von derBodenstruktur, berücksichtigt aber auch die Ausrichtung des zu erwartendenFlugverkehrs. Wer also mit seinem Modell höher als 300 m über Grund fliegen will,sollte sich informieren, ob das Modellfluggelände im Bereich eines abgesenktenkontrollierten Luftraumes befindet. Der Fachmann entnimmt diese Information derjährlich neu erscheinenden Luftfahrtkarte (ICAO-Karte). Im Zweifelsfall werden dieVerbände bei der Klärung der Frage sicherlich Hilfe leisten.
      Einen Sonderfall der Luftraum – Klassifizierung stellt der Luftraum F dar, der zwar indie Gruppe des unkontrollierten Luftraumes fällt, aber im Zusammenhang mit dieserBetrachtung sicherheitshalber wie eine Kontrollzone, Luftraum D, betrachtet werdensollte. Kontrollzonen dienen dem direkten Schutz des Flugverkehrs an Flugplätzenund sind kontrollierter Luftraum, der direkt am Boden beginnt. Die Ausmaße derKontrollzone belaufen sich in der Regel auf eine Länge von 18 km und eine Breitevon 11 km.
      Sollte sich innerhalb einer Kontrollzone ein Modellfluggelände befinden, werdenFlugsicherungsverfahren im behördlichen Genehmigungstext des Geländes definiertsein. Eine dieser Auflagen dürfte beinhalten, dass der Beginn und das Ende desModellflugbetriebes der Luftaufsicht an dem betreffenden Flugplatz telefonisch
      Seite 4 des Artikels „Wie hoch dürfen Flugmodelle fliegen“,erschienen in der Ausgabe 3/2003 des Magazin Luftsport, S. 27/28
      mitzuteilen sind. Die Flugplatzkontrollstelle vor Ort kann aber auch Beschränkungenaussprechen, wenn die Flugsicherheit dies erfordern sollte.
      Für alle übrigen Fälle der beabsichtigten Nutzung kontrollierten Luftraums durchModellflieger hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH den Luftraum überDeutschland in Sektoren eingeteilt, die von vier Centern aus bearbeitet werden:
      Berlin
      Bremen
      Langen
      München
      Das Einholen der Einzelfreigabe am Telefon wird sicherlich einen längeren Zeitraumin Anspruch nehmen. Es dürfte sich daher anbieten, sein Vorhaben bereits amVortag anzukündigen und mit dem zuständigen Gesprächspartner ein kurzesVerfahren zu vereinbaren. Sollte an einem Modellfluggelände häufiger beabsichtigtwerden, kontrollierten Luftraum räumlich begrenzt zu nutzen, sollte mit der DFS eineBetriebsbestimmung getroffen werden, die die schnelle Aktivierung erleichtert. Auchhier bieten die Verbände sicherlich ihre Unterstützung an.
      Fazit:
      Grundsätzlich ist der Modellflugbetrieb auch bis zu einer Höhe von 762m ohneFreigabe möglich. In der näheren Umgebung von Flugplätzen mit einer Kontrollzonegelten niedrigere Werte. In diesen Fällen ist ab 518m bzw. 304m eine Freigabe vordem Einfliegen in diese Höhe erforderlich. Immer freigabepflichtig ist Modellfluginnerhalb einer Kontrollzone, da hier der kontrollierte Luftraum bereits am Bodenbeginnt.
      Rechtsanwalt Walter Felling
      Gerhard Rademacher, Geschäftsführer DAeC LV NRW



      Wir fliegen direkt am Flugplatz, haben also eine Sondergenehmigung und spezielle Auflagen, daher interessiert mich das Allgemeine nicht ganz so ;) Aus der Logik abgeleitet, würde ich mal sagen, gibt es außerhalb diverser Luftraumbegrenzungen keine Höhenbegrenzung, außer die Sichtgrenze ;) für alle Modellflugzeuge ob Drohne oder Flieger. Aber jetzt soll es ja alles geregelt werden und Europa regelt mit.
      Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie auch selten gehört.
    • Wir stehen immer per Funk mit dem Tower in Verbindung, die letzte und erste Rüge kam mal bei einer 800 Fuß Überschreitung. Da mußte ich dann dafür antreten ;-), obwohl ich es nicht war :(
      Im Übrigen war doch die Nutzung der Drohne unter 2 Kilo frei, warum willst Du Dir von einem Verein eine Einweisung holen? Im Moment gibt es doch in den Vereinen noch keine Berechtigung jemanden einzuweisen :) Ich glaub eh die mit ihrem Gesetz fertig sind, zig Instanzen und Einwände durch sind fließt noch viel Wasser durch die Gegend. Und mit Flugzeugen nebst deren Plätzen hat dieser Staat eh so seine Tücken. Wie sollen die Flugplätze fertig werden, weil Mächtigen nicht mal die Gesetze fertig bekommen ;) nach denen die Modelle fliegen dürfen, Dann müssen Institutionen geschaffen werden, die das kontrollieren, Verstöße ahnden usw.
      Ich glaube, da hat jemand die Büchse der Pandora geöffnet.

      Einen schönen Abend noch
      Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie auch selten gehört.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Erdti ()

    • @Erdti, war es nicht so, dass am Anfang der DMFV mit "Hände weg von meinem Hobby" alle vertreten wollte, also auch die Kopterpiloten.
      Und als es eng wurde, also 100 Meter auch für Modelbau), hat man sich nur noch auf sich selber Konzentriert und das Bauernopfer Drohnen in den Ring geworfen, nur damit die Modelbauer ohne Limit bleiben. (Wobei ich das nicht Negativ meine, da ich weiß, dass dies eine Katastrophe für den Modellbaupiloten wäre)
      Ich jedenfalls empfinde diese Neuorientierung als einen Fehler der Verbände, da die extrem wachsende Anzahl der Kopterpiloten durchaus etwas bewegen könnten. Nur als wir letztes Jahr gemerkt haben, die Unterschriftsammlung ist jetzt einzig für den Modellbau gedacht, wurde auch hier im Forum die Unterstützung entfernt.

      Schade, das hätte für beide Parteien ein Win-Win sein können, zumal die Masse der Kopterpiloten die noch relativ unorganisiert sind den organisierten Verbänden gut getan hätten.
    • Erdti schrieb:

      Es gibt schließlich Meisterschaften und Wettbewerbe, die durch die angestrebten Beschränkungen nicht mehr möglich wären.
      Für mich war es klar, dass mit diesem Eingriff und der Reglementierung nur ein Flugkorridor zwischen 100 und 300 Metern für Amazon und Co. freigemacht werden sollte. Dagegen stemmten sich die Vereine mit Petitionen. Ich hatte nach der Bekanntgabe durch Dobrindt schon geglaubt, dass der es wirklich ehrlich meint, aber was er da abzog mit dem Wissen im Hinterstübchen das das Militär schon alles kippen will...... Sorry, Mülltonne ganz unten.
      @Erdit: Ich kann Deine Aufregung bezüglich der Flughöhenbegrenzung nicht ganz nachvollziehen. Modellflugplätze sind von dieser Vorschrift doch ausgenommen. Oder liege ich da falsch? Wenn ich da was falsch verstanden habe, bitte ich mich zu korrigieren.

      Gruß

      Anton
    • anton4512 schrieb:

      Erdti schrieb:

      Es gibt schließlich Meisterschaften und Wettbewerbe, die durch die angestrebten Beschränkungen nicht mehr möglich wären.
      Für mich war es klar, dass mit diesem Eingriff und der Reglementierung nur ein Flugkorridor zwischen 100 und 300 Metern für Amazon und Co. freigemacht werden sollte. Dagegen stemmten sich die Vereine mit Petitionen. Ich hatte nach der Bekanntgabe durch Dobrindt schon geglaubt, dass der es wirklich ehrlich meint, aber was er da abzog mit dem Wissen im Hinterstübchen das das Militär schon alles kippen will...... Sorry, Mülltonne ganz unten.
      @Erdit: Ich kann Deine Aufregung bezüglich der Flughöhenbegrenzung nicht ganz nachvollziehen. Modellflugplätze sind von dieser Vorschrift doch ausgenommen. Oder liege ich da falsch? Wenn ich da was falsch verstanden habe, bitte ich mich zu korrigieren.
      Gruß

      Anton
      Anton, das Problem ist, dass die Ursula von ... nun interveniert und auch die Modellflugplätze auf 100 Meter beschränken möchte.
    • anton4512 schrieb:

      Erdti schrieb:

      Es gibt schließlich Meisterschaften und Wettbewerbe, die durch die angestrebten Beschränkungen nicht mehr möglich wären.
      Für mich war es klar, dass mit diesem Eingriff und der Reglementierung nur ein Flugkorridor zwischen 100 und 300 Metern für Amazon und Co. freigemacht werden sollte. Dagegen stemmten sich die Vereine mit Petitionen. Ich hatte nach der Bekanntgabe durch Dobrindt schon geglaubt, dass der es wirklich ehrlich meint, aber was er da abzog mit dem Wissen im Hinterstübchen das das Militär schon alles kippen will...... Sorry, Mülltonne ganz unten.
      @Erdit: Ich kann Deine Aufregung bezüglich der Flughöhenbegrenzung nicht ganz nachvollziehen. Modellflugplätze sind von dieser Vorschrift doch ausgenommen. Oder liege ich da falsch? Wenn ich da was falsch verstanden habe, bitte ich mich zu korrigieren.
      Gruß

      Anton

      Ja aber die sog. Wildflächenflieger wollen auch ausserhalb höher wie 100m
    • Was Recht ist, ist ja auch nicht billig. ^^

      Ich glaube das die Regierung hier Korridore freihalten will, welche auch immer und für welchen Zweck auch immer. Vielleicht findet der Herr Minister nach der Legaslaturperiode und der entsprechenden Wartezeit einen Job im Vorstand der DHL. Möglich ist ja heute alles.
      LG

      Steini
    • Naja.... unabhängig von den Anfeindungen gegen den Minister muss man doch erkennen:

      Kommerzielle Drohnen stehen kurz davor, für viele Unternehmen ein riesiges Geschäftsmodell zu werden. Hier geht es nicht nur um Paket-Drohnen. Jeder muss verstehen, dass die Politik das auf der Agenda hat genauso wie elektrisches Fliegen, Bio-Fuels, unbemannte Frachtflugzeuge, hochfliegende stationäre Plattformen, Brennstoffzellen für APU/EPU und Taxi-Drive usw.

      Vielleicht seid Ihr alle in 10 Jahren froh, wenn Ihr mit Eurem einsitzigen vollautomatischen Multicopter als selbstfliegendes Lufttaxi im Höhenband 100-300 Meter ins Büro flegt, das Euch dort oben kein Modellflugzeug in die Quere kommt!

      Volocopter

      Ich meine das ernst - auch wenn diese Ansichten hier unbequem sein werden! Da ich seit 20 Jahren in einem Großforschungs-Zentrum in der Luftfahrt arbeite habe ich vielleicht einen anderen Blickwinkel.
    • Lieber Wombat,

      keine Meinung ist hier unbequem. Es ist eine Meinung, Deine Meinung beschreibt die mögliche Zukunft, genauso wie meine.

      Ich bin nicht gegen den Fortschritt jedoch für Integrität.

      Vielleicht fehlt es an Kompetenzen der Vermittlung der Inhalte bei der Legislative?

      Wir werden es hoffentlich noch alle in warsten Sinne des Wortes erleben.
      LG

      Steini
    • Ich hab nochmal geschaut und dies gefunden:

      Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) bleibt in den Verhandlungen über die Novellierung der Luftverkehrsordnung weiter erfolgreich. Das Hobby Modellflug kann daher auch in Zukunft ohne substantielle Einschränkungen ausgeübt werden. Davon geht man beim DMFV auch nach der abgeschlossenen Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Verkehrsministeriums sicher aus. Und mehr noch: im Rahmen dieser Anhörung konnte der Verband weitere Verbesserungen erreichen.
      „Wir haben wegweisende Erfolge für unser Hobby erzielen können”, so DMFV-Präsident Hans Schwägerl. „Erfolge, von denen viele vor einigen Monaten nicht zu träumen wagten.” Vor fast genau einem Jahr hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigt, sowohl für Drohnen als auch Flugmodelle eine allgemeine Flughöhenbegrenzung von 100 Metern einführen zu wollen. Hunderttausende Modelflieger bangten seitdem um ihr Hobby. Zwar hatte bereits der Anfang Oktober vorgelegte Referentenentwurf zur Novelle der Luftverkehrsordnung für Erleichterung gesorgt, doch einige Punkte – vor allem mit Blick auf die Jugendarbeit – bedurften noch dringender Klärung.
      Bereits der Referentenentwurf sah die Möglichkeit vor, dass Piloten durch den Erwerb eines „Kenntnisnachweis” es ihre Modelle auch weiterhin oberhalb von 100 Metern fliegen dürfen. In der nun fertigen Endfassung wird nun zusätzlich geregelt, dass Piloten auf Flugplätzen mit einer gültigen Aufstiegserlaubnis (AE) sogar ohne „Kenntnisnachweis” und wie bisher höher als 100 Meter fliegen dürfen. Das gilt auch für Piloten, die jünger als 14 Jahre sind. Diese Änderung hat der DMFV vor allem in Hinblick auf seine Jugendarbeit mit Erleichterung aufgenommen. Denn da der „Kenntnisnachweis” erst ab einem Alter von 14 Jahren erlangt werden kann, war das Fliegen über 100 Meter für jüngere Piloten laut Referentenentwurf nicht mehr möglich. Das hätte unter anderem das Aus für die gesamten Jugendwettbewerbe des DMFV bedeutet. Verfügen Vereinsflugplätze nicht über eine AE, dann ist das Fliegen oberhalb der 100-Meter-Grenze sowie von Modellen mit einem Startgewicht von mehr als 2 Kilogramm möglich, solange der Pilot über einen persönlichen „Kenntnisnachweis” verfügt. Und auch außerhalb von Modellflugplätzen ist das genehmigungsfreie Fliegen über 100 Meter Höhe und mit Modellen mit mehr als 2 Kilogramm Startgewicht mit Hilfe des in die Luftverkehrsordnung aufgenommenen „Kenntnisnachweises” ebenfalls weiter möglich. Zudem bleibt es dabei, dass der genehmigungspflichtige Betrieb von Flugmodellen erst ab 5 Kilogramm Startgewicht beginnt.
      In der umfassenden Kommentierung der neuen Luftverkehrsordnung wird des Weiteren eindeutig darauf hingewiesen, dass der „Kenntnisnachweis” eben tatsächlich nur die Kenntnisnahme der gültigen Regeln und dessen Bestätigung durch Modellflugvereine beziehungsweise beauftragte Verbände wie beispielsweise den DMFV umfasst. Ein Zugeständnis an den traditionellen Modellflug, der seit Jahrzehnten über eine ausgezeichnete Sicherheitsbilanz verfügt. Möglich wurde dieser wichtige Erfolg für den gesamten deutschen Modellflugsport nicht zuletzt durch die enge und vertrauensvolle Gesprächsbasis des Deutschen Modellflieger Verbands zu den verantwortlichen Stellen in Politik und Behörden. So hatten sich zuletzt die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Verkehr und digitale Infrastruktur” in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Sinne der hunderttausenden deutschen Modellflieger positioniert. Auch der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur im Deutschen Bundestag folgte den Forderungen des DMFV nach mehreren Gesprächen und Telefonkonferenzen. „Für uns ging es um alles”, blickt DMFV-Präsident Hans Schwägerl zurück. „Doch dank der großen Geschlossenheit der Modellflieger in Deutschland und der engagierten Arbeit von vielen unermüdlichen Unterstützern ist es gelungen, mit unseren Argumenten zu überzeugen und unser Hobby vor einem De-facto-Verbot zu bewahren.”



      Dieses Schreiben wurde im November verteilt. Es ist die Kompromisslösung, der Konsens :) dagegen kam wieder diese Europäische Institution mit Ihrer Definitionen, ihren Varianten zu unbemannten Flugobjekten, dann moserten die Schweizer Modellflieger, die Vereine aus der Diskussion zu nehmen und alles zu belassen und nur dieDrohnen zu reglementieren usw.
      Bitte laß mich ab hier raus aus dem Thema ;) es ist noch lange nicht abgeschlossen, wird auch noch lange nicht abgeschlossen sein. ZU unterschiedlich sind die Befindlichkeiten und der Kontrollwahn. Laßt uns unserem Hobby fröhnen, solange es noch nich so reglementiert ist, das es nicht mehr geht. Ich wollte eigentlich oben nur informieren ;-), nicht aber gerade stehen, erklären was andere Leute verzapfen.

      Ich weiß, dass wir als Modellpiloten eine Verantwortung haben für unsere Flugobjekte, was immer und wo wir auch fliegen! Wir organisierten Piloten müssen uns nicht mehr um eine diesbezügliche Versicherung bemühen, die haben wir mit den für uns zutreffenden Risiken abgeschlossen (auch auf der Wiese fliegen, aber mit dem Abstand von bewohnten Gebieten) und wenn die sogenannten Drohnen auch Modellflugzeuge nach dem Gesetz sind, (als diese angesehen werden wollen), dürften sie nicht innerorts fliegen. Asche auf unser Haupt.
      Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie auch selten gehört.
    • Erdti schrieb:

      Ich hab nochmal geschaut und dies gefunden:

      Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) bleibt in den Verhandlungen über die Novellierung der Luftverkehrsordnung weiter erfolgreich. Das Hobby Modellflug kann daher auch in Zukunft ohne substantielle Einschränkungen ausgeübt werden. Davon geht man beim DMFV auch nach der abgeschlossenen Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Verkehrsministeriums sicher aus. Und mehr noch: im Rahmen dieser Anhörung konnte der Verband weitere Verbesserungen erreichen.
      „Wir haben wegweisende Erfolge für unser Hobby erzielen können”, so DMFV-Präsident Hans Schwägerl. „Erfolge, von denen viele vor einigen Monaten nicht zu träumen wagten.” Vor fast genau einem Jahr hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigt, sowohl für Drohnen als auch Flugmodelle eine allgemeine Flughöhenbegrenzung von 100 Metern einführen zu wollen. Hunderttausende Modelflieger bangten seitdem um ihr Hobby. Zwar hatte bereits der Anfang Oktober vorgelegte Referentenentwurf zur Novelle der Luftverkehrsordnung für Erleichterung gesorgt, doch einige Punkte – vor allem mit Blick auf die Jugendarbeit – bedurften noch dringender Klärung.
      Bereits der Referentenentwurf sah die Möglichkeit vor, dass Piloten durch den Erwerb eines „Kenntnisnachweis” es ihre Modelle auch weiterhin oberhalb von 100 Metern fliegen dürfen. In der nun fertigen Endfassung wird nun zusätzlich geregelt, dass Piloten auf Flugplätzen mit einer gültigen Aufstiegserlaubnis (AE) sogar ohne „Kenntnisnachweis” und wie bisher höher als 100 Meter fliegen dürfen. Das gilt auch für Piloten, die jünger als 14 Jahre sind. Diese Änderung hat der DMFV vor allem in Hinblick auf seine Jugendarbeit mit Erleichterung aufgenommen. Denn da der „Kenntnisnachweis” erst ab einem Alter von 14 Jahren erlangt werden kann, war das Fliegen über 100 Meter für jüngere Piloten laut Referentenentwurf nicht mehr möglich. Das hätte unter anderem das Aus für die gesamten Jugendwettbewerbe des DMFV bedeutet. Verfügen Vereinsflugplätze nicht über eine AE, dann ist das Fliegen oberhalb der 100-Meter-Grenze sowie von Modellen mit einem Startgewicht von mehr als 2 Kilogramm möglich, solange der Pilot über einen persönlichen „Kenntnisnachweis” verfügt. Und auch außerhalb von Modellflugplätzen ist das genehmigungsfreie Fliegen über 100 Meter Höhe und mit Modellen mit mehr als 2 Kilogramm Startgewicht mit Hilfe des in die Luftverkehrsordnung aufgenommenen „Kenntnisnachweises” ebenfalls weiter möglich. Zudem bleibt es dabei, dass der genehmigungspflichtige Betrieb von Flugmodellen erst ab 5 Kilogramm Startgewicht beginnt.
      In der umfassenden Kommentierung der neuen Luftverkehrsordnung wird des Weiteren eindeutig darauf hingewiesen, dass der „Kenntnisnachweis” eben tatsächlich nur die Kenntnisnahme der gültigen Regeln und dessen Bestätigung durch Modellflugvereine beziehungsweise beauftragte Verbände wie beispielsweise den DMFV umfasst. Ein Zugeständnis an den traditionellen Modellflug, der seit Jahrzehnten über eine ausgezeichnete Sicherheitsbilanz verfügt. Möglich wurde dieser wichtige Erfolg für den gesamten deutschen Modellflugsport nicht zuletzt durch die enge und vertrauensvolle Gesprächsbasis des Deutschen Modellflieger Verbands zu den verantwortlichen Stellen in Politik und Behörden. So hatten sich zuletzt die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Verkehr und digitale Infrastruktur” in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Sinne der hunderttausenden deutschen Modellflieger positioniert. Auch der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur im Deutschen Bundestag folgte den Forderungen des DMFV nach mehreren Gesprächen und Telefonkonferenzen. „Für uns ging es um alles”, blickt DMFV-Präsident Hans Schwägerl zurück. „Doch dank der großen Geschlossenheit der Modellflieger in Deutschland und der engagierten Arbeit von vielen unermüdlichen Unterstützern ist es gelungen, mit unseren Argumenten zu überzeugen und unser Hobby vor einem De-facto-Verbot zu bewahren.”



      Dieses Schreiben wurde im November verteilt. Es ist die Kompromisslösung, der Konsens :) dagegen kam wieder diese Europäische Institution mit Ihrer Definitionen, ihren Varianten zu unbemannten Flugobjekten, dann moserten die Schweizer Modellflieger, die Vereine aus der Diskussion zu nehmen und alles zu belassen und nur dieDrohnen zu reglementieren usw.
      Bitte laß mich ab hier raus aus dem Thema ;) es ist noch lange nicht abgeschlossen, wird auch noch lange nicht abgeschlossen sein. ZU unterschiedlich sind die Befindlichkeiten und der Kontrollwahn. Laßt uns unserem Hobby fröhnen, solange es noch nich so reglementiert ist, das es nicht mehr geht. Ich wollte eigentlich oben nur informieren ;-), nicht aber gerade stehen, erklären was andere Leute verzapfen.

      Ich weiß, dass wir als Modellpiloten eine Verantwortung haben für unsere Flugobjekte, was immer und wo wir auch fliegen! Wir organisierten Piloten müssen uns nicht mehr um eine diesbezügliche Versicherung bemühen, die haben wir mit den für uns zutreffenden Risiken abgeschlossen (auch auf der Wiese fliegen, aber mit dem Abstand von bewohnten Gebieten) und wenn die sogenannten Drohnen auch Modellflugzeuge nach dem Gesetz sind, (als diese angesehen werden wollen), dürften sie nicht innerorts fliegen. Asche auf unser Haupt.
      Lieber Erdti,

      vielen Dank für die Mühe die Du Dir gemacht hast!

      Ich kann jetzt sehr gut nachvollziehen welchen "Konsens" der Verband mit dem BMVI erreichen wollte. Bisher ist dieser "Konsens" (im Beitrag von Erdti unterstrichen) nicht in der Verordnung enthalten.

      Des Weiteren kann ich die Verärgerung des Verbandes und seiner Mitglieder nun nachvollziehen.
      LG

      Steini
    • Ich verstehe überhaupt nicht, warum unter den Piloten immer ne Trennung zwischen im Verein organisieren und frei fliegenden Copterpiloten gemacht wird. Ich fliege zwar im Verein, aber nicht ausschließlich auf dem Modellflugplatz. Ich fliege mit Freunden auf der Wiese meine Copter, ob Heli- oder Multi.
      Schließlich wollen wir doch alle fliegen und unser Hobby ausüben.
      Wir organisieren in jedem Jahr (jetzt zum dritten Mal) ein Drohnenwettbewerb und da sind auch die nichtorganisierten Gastflieger willkommen! Da fliegen den ganzen Tag die Multicopter durch die Gegend und müssen verschiedene Aufgaben erfüllen. An diesem Tag bleiben alle anderen Modelle am Boden. Danach gibt es zum krönenden Abschluss Medaillen und kleine Präsente für die Besten.

      Für mich gibt es keine Trennung.

      Es mag stimmen, dass der Modellverband sich für alle eingesetzt hat. Es gab ja auch keine Höhenbegrenzung an sich. Fluggeräte die größere Höhen erreichen konnten wurde eh nicht von jedermann auf der Wiese geflogen, das Gefahrenpotenzial war eher gering. Erst mit dem Aufkommen der Multicopter kamen die Jungs und flogen in Ihrem Leichtsinn den Fernsehturm in Berlin hoch und runter, flogen zu jedem Unfall, flogen über die Autobahn, beflogen die Flugplätze, filmten Starts und Landungen, flogen bei Volksfesten über die Menschenmengen usw. Die Zeitungen meldeten immer häufiger Verfehlungen die von Piloten gemacht wurden, die Drohnen "steuerten". Wobei leider nicht allen das "Steuern" gelingt. Und jetzt mit den Wegpunkten zu fliegen.......
      Mit dem Aufkommen der FPV Fliegerei, wurde die Sache noch gespenstiger. Eindrucksvolle Videos bei YouTube beweisen alles! Kann man es dem DMFV da verübeln sich nicht mehr für alle einzusetzen?! Die können doch die hier nun schon strafbaren Sachen nicht decken und legitimieren.

      Ich fliege meine Multilopter sicher schon seit einigen Jahren blob:https://www.youtube.com/4…1a-47f4-862e-8b46aba22b65 und kann für mich behaupten damit noch niemanden mit Absicht in Schwierigkeiten gebracht zu haben. Wir vom Verein fliegen auf Ausstellungen, bei Flugtagen vor Zuschauern, aber nie Über unsere Zuschauer.

      zu dem Flugraum 100-300 Meter nochmal. Einsitzige Copter fliegen um zur Arbeit zu kommen: Ist sicher ne geile Zukunftsmusik ;) Aber wo stell ich die Dinger in den Städten und Gemeinden ab. Der Individualverkehr verstopft schon alle Strasse so, dass die Serviceleute, wie Handwerker Lieferanten usw. nichtmal mehr ohne Knötchen Ihre Dienstleistungen an den Mann bringen können. In fast jeder Familie gibt es mehrere Autos, da die öffentlichen nicht mehr subventioniert werden und daher ihre Leistungen kürzen. Wo soll jetzt noch ein kostenintensives Einmannfluggerät geparkt werden :) Klar die Dächer sind frei, aber für wie viel von diesen Dingern? Und wer kann sich die dann leisten in einem Land wo nicht mal alle ein Einkommen oder ein Dach über dm Kopf haben. Wer möchte aber dann auch noch über seinen Köpfen kleine Einmanncopter fliegen sehen, während man unten im Stau steht oder die achte Runde im Carree dreht um nen freien Platz zum Parken zu finden.

      Zugegeben schöne Zukunftsmusik, aber müssen wir alles haben und tun, was machbar ist? Sollten wir nicht eher überlegen, dort zu investieren was Sinn macht, was logisch ist.

      Abschließend! Ich bin nicht hier ins Forum gekommen um hier den DMF,V dessen Mitglied ich bin zu vertreten. Das könnte ich auch nicht, weil ich zu wenig im Stoff stehe und die Verhandlungen nicht auf der Ebene eines kleinen Vereins geführt werden. Im Übrigen ist es doch so, das die Verhandlungen, die die Modellsportvereine führen, allen Piloten als Gesetz dann untergejubelt werden. Warum sollten auf bestimmten Plätzen, die auf Grund ihre Lage und Voraussetzungen bessere und gefahrlosere Voraussetzungen bieten, das Fliegen nicht erleichtert sein, mit anderen Auflagen? Also Höher, Weiter usw. ist doch Recht & billig. Und bei uns auf dem Platz sind Gastflieger, die sich an die Regeln halte gern gesehen. Wir sind ne lustige Truppe, die Frauen verstehen sich und vertreiben sich gemeinsam die Zeit. Nun gut nen Fernsehturm hoch und runterfliegen geht nicht (wir haben keinen) und nen Segelflieger ins Cockpit schauen ist nicht, versteht sich eigentlich für den verantwortungsvollen Piloten von selbst. Nen Tandemsprung filmen aus der Entfernung ist sicher drin, wenn man nicht unbedingt die aufgerissenen Augen Bildschirmfüllend aufnehmen will und den Flugkorridor einhält. Es ist halt alles ne Sache des gegenseitigem Einvernehmen.

      Also eigentlich wollte ich hier nur ein paar Tipps erhalten über meine neue Liebe , dem Juneec Tycoon H, den ich genauso verantwortungsvoll fliegen möchte um niemanden zu schädigen wie meine anderen Fluggeräte.
      War nicht gerade darauf aus in den für mich nicht nachvollziehbaren Zwist zwischen Vereinfliegern und Individualfliegern ein zu greifen. Wir haben doch alle das gleiche Interesse, Oder?

      Viele Grüße Detlef
      Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie auch selten gehört.