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Die neue Drohnen-Verordung

    • Wichtig
    • Regeln & Gesetze

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    • Cine schrieb:

      Und nun noch vielen Dank für diesen herzerfrischenden Lacher am frühen Morgen:
      Cine schrieb:
      Geweblich Spanner
      Wie wahr, wie wahr.... der Spanner schaut gerne auf's Gewebe...
      [/quote]Aber gerne doch phatgrin
      Das kommt dabei raus, wenn man im Halbschlaf aufm Handy rumtippt chinese .
    • blacktnt schrieb:

      Jetzt kram ich noch mal die Rechtskiste aus:
      @blacktnt:
      Jetzt bist Du mit dem § 905 BGB ja schon vieeeel näher dran als mit dem vermaledeiten Baurecht! :thumbsup:
      Auch dass das Fettgedruckte eine gewichtige Rolle spielt ist richtig: Der Eigentümer kann es dann nicht mehr verbieten.
      Aber der Gesetzgeber kann es aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenz.

      Hierzu:

      blacktnt schrieb:

      Wann hört "das Interesse" bei einem Eigentümer auf? 100m hoch mit CGO3, da kann ich keine Gesichter oder sonstiges erkennen. Auch nicht mit Zoom. Da kann dann doch kein "Interesse" mehr vorliegen...
      Eben das wird die Rechtsprechung herausbilden. Der sich in seinem Interesse (möglicherweise unberechtigt und nur subjektiv) beeinträchtigt Fühlende weiß nicht, dass Du mit Deiner CGO3 ihn nicht erkennen kannst und er diesen Flug in Anwendung des LuftVG hinnehmen muss. Intention der neuen Regelungslage war wohl überwiegend auch, die Gefahr der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu minimieren. Und da nicht jede Eventualität in Gesetzen explizit genannt werden kann, muss man Formulierungen finden, die einen möglichst großen Anwendungsbereich abdecken. Alles andere wird sich dann schon zeigen...

      Und sind wir uns nicht einig? Vieeeele der Befürchtungen, die breitgetreten und bis ans denkbare Ende strapaziert werden sind doch, dass die Nutzer solcher Spielzeuge eh nur ins Schlafzimmerfenster spionieren wollen.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • teckkopter schrieb:

      Da haben die Typhoon H RS Piloten mit 1950 gr Abfluggewicht Glück im Unglück. Unter 2Kg braucht man keinen Flugkundeachweis.

      Aber man darf nicht mal eine Lampe oder Propellerschutz montieren, um nicht doch über die 2Kg zu kommen.
      Ich meine ich habe mal meinen gewogen und der war schon auf 1988 gr mit Batterie und RS aber sonst ohne Zubehör.

      Anders ist es bei den DJI Inspire Piloten die benötigen dann einen Flugkudeachweis da die an die 3 KG und drüber sind .
      Laut Datenblatt kommt der H mit Realsense aber auf 2100g. Hast du deinen mal gemessen (also den Kopter)? Ich habe leider keine Waage zur Hand.
    • Nun gut.... oder eher nicht!

      Da werden wohl die ermächtigten Stellen mit Ausnahmeanträgen überschwemmt - zumindest von den HRS-Fliegern...

      Und die Versicherungswirtschaft freut sich auch! ;)

      Wie gesagt: man wollte ja das Gewerbe stärken und die Privaten restriktiver regulieren.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Nein, nach der Verordnung nur einen Kenntnissnachweis durch eine von LBA noch nicht anerkannte Stelle usw. vgl. 1.

      Da Du ein ein Flugmodell fliegst bist Du nicht gewerblich unterwegs, ergo benötigst Du keine gewerbliche Versicherung.

      - Alles ohne Gewähr - Änderungen sind noch möglich
      1. Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg--Kilogramm ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre c) Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre. Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
      2. Erlaubnisfreiheit: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich. Der Betrieb durch Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.B. Feuerwehren, THW, DRK etc., ist generell erlaubnisfrei.
      LG

      Steini
    • Das ist so richtig!

      Ich denke aber, dass nach Vorlage des Kenntnisnachweises doch eine Art (wie auch immer ausgestaltet) "Genehmigung" ausgestellt wird. Hier ist natürlich der Begriff "Genehmigung" wieder zwiespältig.

      Ob man das nun "Genehmigung" nennt, wenn demjenigen, der diesen Kenntnisnachweis erbringt, von den anerkannten Stellen (welche das sein werden, ist noch nicht bekannt) ein Nachweis darüber ausgestellt wird, dass er den erforderlichen Kenntnisnachweis erbracht hat, sei dahingestellt. Ich vermute aber, dass blacktnt das mit seiner Frage meinte.

      Irgendeine Form der Bestätigung des Kennnisnachweises wird es ja geben müssen.
      Vgl. Fahrerlaubnis = immaterielles Recht, Führerschein = materielles Recht. (Der Führerschein als Papier beweist, dass man die Erlaubnis hat). Die Erlaubnis ist ja eine (immaterielle = nicht anfassbare) Gedankenerklärung, während der Führerschein die materielle (= anfassbare) Bescheinigung über diese Gedankenerklärung ist.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Die Frage stellt sich ob eine Behörde als Nachweis des Gewichtes (Abfluggewicht) die Angaben des Herstellers akzeptiert?

      Dann wären es nur 1950 g und nicht 2030 g
      Wäre ja ähnlich den Verbrauchsangaben der KFZ, die auch nie stimmen. :rolleyes:
      Typhoon H RS

      Multikopter
      FLUGZEITBis zu 25 Min
      GRÖSSE520 x 457 x 310 mm
      NETTOGEWICHT (OHNE AKKU UND ZUBEHÖR)1695 g
      ABFLUGGEWICHT1950 g
      AKKU4S 14,8 V LiPo-Akku (POWER 4)
      AKKULEISTUNG4S 14,8 V 5400 mAh (79,9Wh)
      LADEGERÄTSC4000-4
      SENDERST16 Personal Station Ground
      MAXIMALE FLUGHÖHEVoreingestellt 122 m über dem Boden
      MAXIMALE ROTATIONSGESCHWINDIGKEIT85°/s
      MAXIMALER ROTATIONSWINKEL35°
      MAXIMALE AUFSTIEGSGESCHWINDIGKEIT5 m/s
      MAXIMALE GESCHWINDIGKEIT IM FOLLOW ME MODUS70 km/h
      MAXIMALE SINKGESCHWINDIGKEIT3 m/s
    • teckkopter schrieb:

      Die Frage stellt sich ob eine Behörde als Nachweis des Gewichtes (Abfluggewicht) die Angaben des Herstellers akzeptiert?
      Davon ist wohl auszugehen.

      Kennt man ja auch aus vielen anderen Rechtsbereichen, zB Hubraumangaben zur Steuerbemessung, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) im Zulassungs- und Fahrerlaubnisrecht, Sendeleistungen, Strahlungswerte und und und...

      Wenn man natürlich was ändert, zählt das tatsächliche Gewicht, die tatsächliche Geschwindigkeit und und und...
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Lieber Dirk,

      nimm zur Sicherheit einfach das höhere Gewicht. Damit liegst Du im Bereich zwischen über 2KG bis 5KG und benötigst einen Kenntnisnachweis von einer noch vom LBA zu benenden Stelle. Vielleicht reicht Dein Zertifikat aus?

      Also nichts schlimmes oder kompliziertes. Ansonsten kannst Du auch Dein RS abmontieren. Dann liegst Du unter 2KG. :rolleyes:
      LG

      Steini
    • Ich würde die Daten der Homepage nehmen, kommt ja direkt vom Hersteller. Da kann dir eigentlich keiner was. Man ist ja nicht verpflicht eine Drohne die "Out of the Box" kommt, nochmals selbst zu wiegen. Das wär ja so, als ob ich ein Auto nach dem Kauf erst mal auf die Waage fahren müsste.
    • Steini schrieb:


      1. Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg--Kilogramm ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich),

      Das genügt sicher vorerst!
      SafeDrone – Registrierung, Qualifizierung, Zertifizierung
      Wenn ich das dem Dorfsheriff zeige ist er zufrieden. (Der war auch schon ohne Urkunde zufrieden. ;)
      Gruß Fritz
    • Steini schrieb:

      Lieber Dirk,

      nimm zur Sicherheit einfach das höhere Gewicht. Damit liegst Du im Bereich zwischen über 2KG bis 5KG und benötigst einen Kenntnisnachweis von einer noch vom LBA zu benenden Stelle. Vielleicht reicht Dein Zertifikat aus?

      Also nichts schlimmes oder kompliziertes. Ansonsten kannst Du auch Dein RS abmontieren. Dann liegst Du unter 2KG. :rolleyes:
      Lieber Steini,

      ne so einfach mach Ichs denen nicht besoffen Zahle nix
    • der herr minister dobrindt schafft den luftraum frei in deutschland für innovationen die es noch nicht gibt :thumbsup:
      der DMFV legt sich mit dem BMVI an weil "Absprachen" nicht eingehalten werden :thumbsup:
      die mitglieder des DMFV schreiben jetzt ihre abgeordneten an die sind völlig ahnungslos können nichts mehr ändern und freuen sich wichtig zu sein :thumbsup:
      die verbände (alle) und die lufthansa (iss klar die wollen nur ihre maschinen schützen und besitzen kompetenz :rolleyes: ) und andere z.b. TÜV wollen schulungen anbieten :thumbsup:
      es gab über 60 "vorfälle" mit drohnen im letzten jahr (oma schmitz hat sich erschreckt) und ein urteil auf unterlassung des filmens einer artzt freundin :thumbsup:
      natürlich stört es oma schmitz das ich sie filme während sie nakisch auf der terasse oder dem balkon liegt :thumbsup:
      für jeden drohnen-piloten gilt ab heute sippenhaft :thumbsup:
      wie wäre es mit einer drohnensteuer? herr minister schäuble? so ab 500 euro p.a. dann können nur noch die leute die sich jetzt schon helis für 5000 euro leisten können sich eine drohne kaufen :thumbsup:
      schämt euch ihr verbände! ihr wollt nur zwei dinge: mitglieder und beiträge und schulungen anbieten!
      schämt euch DMFV ihr wolltet die drohnenpiloten zur schlachtbank führen hat nicht geklappt und benutzt jetzt weiterhin eure mitglieder!
      schämt euch deutsche presse das ihr "beinahe" unfälle aus timbuktu so hochhaltet!
      schämt euch TÜV das ihr nicht auf die die chinesichen hersteller zugeht! aber ihr seit ja auch nur ein verein!
      schämt euch Lufthansa ihr wollt euere piloten nicht bezahlen und dafür die drohnenpiloten abzocken!
      schämt euch ihr chinesen ihr überflutet den markt mit coptern!
      schämt euch ihr die für die chinesen arbeitet ihr müsst tun was die sagen!
      ich schäme mich auch bin drohnenpilot und oma schmidt haut mich immer auf den kopp die kapiert nicht warum ich sie nakisch filmen will!

      ich habe fertig :rolleyes:

      der holzi
      free holzi!
    • Wenn ich eine Genehmigung des Eigentümers habe und nur über seinem Grundstück fliege, habe ich von der Position teilweise bessere Einsicht auf Nachbars Grundstück als wenn ich direkt drüber bin.

      Also jeder sollte sich bei so heikelen Situationen entsprechend umsichtig verhalten. Dann wird es auch kaum Probleme geben.