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safe-drone - Registrierung, Qualifizierung, Zertifizierung​

    • Tipps & Tricks

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    • Mail ist auch an gekommen vor genau 40min.
      Und aus den Allgemeinen Text habe ich nun auch erkannt warum das Zertifikat noch nicht angezeigt wird.
      Da ich den "Code of Conduct" noch nicht angehakt habe,... das ist ein Pflicht dein bei denen.
      Da ich bisher noch kein Logboch (oder sehhhr lücken haft) führe.
    • Wenns raucht, biltzt und zischt dann wars wohl nitzcht totolachen

      Irgend wie find ich das schon cool wenn man ne Kennung wie ein Flugzeug auf den Coptern hat (Wobei D-XXX-YYY ja was neues ist, die echten ofiziellen sind ja D-XXXX) . Muss ja nicht gleich jeder wissen wo sich das Einbrechen lohnt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Cine ()

    • Die Frage ist ob das ausreicht - ich persönlich finde die Lösung auch besser.
      Sieht besser aus, ist praktischer usw. damit wäre man da wo Drohnen(gerade Größere) von Medien und Politik hingeschoben werden, fast wie echt Fluggeräte. Stichwort Führerschein usw.

      Aber laut Entwurf wollte man eben diese Variante eben nicht, keine zentrale Verwaltung, sondern direkt Name und Anschrift.
    • Cine schrieb:

      Hab grad Email von SafeDrone bekommen, dass mein Zertifikat zum Download bereit steht. Ausserdem noch den Hinweis das man schauen soll das die Adresse stimmt. Zwecks Starterpaket (Plakete und Zertifikat auf hochwertigem Papier)

      Heist das nu man is unter den ersten 500 oder nich?
      Die Mail habe ich auch erhalten, denke schon das sie für die ersten 500 bestimmt ist, auch wenn sie relativ allgemein gehalten ist. Zum anderen habe ich mich da schon recht früh registriert und evtl. Glück gehabt unter den "500" ersten zu sein.
      Ich finde die Initative der LH-T sehr gut, zumal das ja nicht irgendeine kleine Hinterhofklitsche ist, die meint sie könne irgendwelche Zertifkate ausgeben.
      Mein Typhoon H Firmware Patcher ( Patcht alle Versionen )
      Der MyYuneec Flightlog Player ( Version 1.xx )
      Der MyYuneec CCC Editor ( Release Candidate 1)
    • Da ich nix illegales mit meinen Drohnen vorhabe brauch ich mich auch nicht zu verstecken.Hab auch das Zetifikat erworben,die Kennzeichnungen hab ich mit einem Dymo selbst gedruckt.Finde diese Aktion ganz toll,hab auch schon mal grantelnende Spaziergänger erschreckt,die glaubten alle Kameradrohnen wären illegal.So hab ich neben meiner Versichertenkarte auch ein offizielles Lusthansa-Zertifikat dabei,um Zweiflern den Wind aus den Segeln zu nehmen
    • Ich glaube auch, dass das ein Versuch ist, da einen Fuß in die Türe zu stellen...
      Allerdings spricht auch der aktuelle Entwurf der Gesetzesänderung nicht von einer Registrierung und auch nicht von einer Registrierungsnummer (wie von LH vergeben) sondern von Name und Anschrift:

      Aus der Drucksache des Bundesrats Nr. 39/17 vom 18.01.2017:
      1. § 19 wird wie folgt geändert:
      a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: "Kennzeichen, Kennzeichnung"
      b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:

      ("3) Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons oder Drachen mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen."

      2. § 108 Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
      "3. entgegen § 19 Absatz 3 eine dort genannte Beschriftung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anbringt,".


      Hier ist die gesamte Drucksache zu finden: Die neue Drohnen-Verordung

      Hierzu auszugweise aus dem Besonderen Teil dieser Drucksache:
      "Dies ist notwendig, um den Halter und damit auch den Betreiber des unbemannten Luftfahrtsystems ermitteln zu können.

      Die Kennzeichnung erfolgt mittels feuerfester Plakette mit eingraviertem Namen und Adresse."

      "Die Vorschrift entspricht dabei Nummer 3 in Abschnitt IV der Anlage 1 zu § 14 Absatz 1 und § 19 Absatz 1 und wird als neuer Absatz 3 in § 19 überführt.
      Dagegen wurde nach Abwägung mit den datenschutzrechtlichen Belangen der Steuerer bewusst von der Schaffung einer Registrierungspflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme abgesehen, die gewährleistet hätte, dass die persönlichen Daten des Eigentümers nicht ohne weiteres für jedermann erkennbar sind. Die Einführung einer Registrierungspflicht hätte jedoch bedeutet, dass ein zentrales Register in Form einer Datenbank geschaffen werden müsste. Der mit der Führung eines derartigen Registers verbundene Verwaltungsaufwand ist jedoch erheblich und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen eines solchen Registers.
      Im Zuge der Umsetzung der angekündigten Regelungen auf EU-Ebene, die nach heutigem Kenntnisstand zumindest in Teilen eine Registrierungspflicht vorsehen, wird zu überprüfen sein, ob mit der einfachen Kennzeichnungspflicht der verfolgte Zweck erreicht werden konnte und ob diese aufrechterhalten bleiben kann.
      Der Schutz der Interessen derjenigen, die durch einen Absturz von Flugmodellen oder unbemannten Luftfahrtsystemen oder durch einen Zusammenstoß mit anderen Luftfahrzeugen geschädigt werden, kann daher nicht mit einfacheren, gleich wirksamen Mitteln erreicht werden.
      Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es die Kennzeichnungspflicht mit persönlichen Daten bereits nach dem geltenden Recht für die o.g. Luftfahrzeuge gibt. Diese Kennzeichnung dient nicht nur dazu, im Falle von Drittschäden den Eigentümer bestimmen zu können, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können, sondern auch den Interessen des Steuerers an einer zügigen Rückführung des Geräts nach einem Absturz."


      Wichtig:
      "Da die Nachrüstung der Geräte eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, treten die Änderungen in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht erst ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung in Kraft. Unterbleibt die erforderliche Kennzeichnung, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, siehe Nummer 2 (Ergänzung von § 108)."
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Guten Morgen zusammen,

      vielleicht druckt SafeDrone beides auf die Plakette :)

      SafeDrone Nachricht

      Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben zu Adresse und Name aufder SafeDrone-Webseite, damit Ihr Starter-Paket auch wirklich bei Ihnenankommt.

      Doppelt gemoppelt hält besser....

      Gruß Claudio