Wie wir alle wissen, gilt es, neben den luftrechtlichen Vorgaben auch die zahlreichen weiteren möglichen Einschränkungen zu beachten, wenn wir unsere Apparate in die Lüfte lassen. Insbesondere im Hinblick auf die haftungsrechtlichen Aspekte bei einer möglichen Schadensabwicklung mit den Versicherungsgesellschaften ist das Beachten jedweder Flugverbote unerlässlich. Die Versicherungen werden sicher umfangreich forschen wenn es darum geht, aus der Schadenersatzverpflichtung herauszukommen.
Bei einer Recherche für Baden-Württemberg bin ich nun auf eine tolle Möglichkeit gestoßen, die entsprechenden Gebiete zu recherchieren, auf einer interaktiven Karte darzustellen und zum Teil auch die einschlägigen Verordnungen zu den Schutzgebieten abzurufen, um dort nach eventuell vorhandenen Einschränkungen zu suchen.
Zum Vergleich: in Bayern gilt in fast allen Naturschutzgebieten ein generelles Modellflugverbot. Hierbei wird nicht nach Modellflug oder dem Betrieb von UAS im Sinne des Luftrechts unterschieden. Ob zwischen Elektro- und Verbrennerflug unterschieden wird, muss ich erst noch klären - ich glaube es aber nicht. Zu jedem dieser unterschiedlichen Schutzgebiete (Naturschutz-, Vogelschutzgebiet, Biosphärenreservat etc.) gibt es eine eigene Verordnung, in jener dieses Verbot manifestiert ist.
So haben die mittelfränkischen Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach jeweils ein Modellflugverbot verankert, während ich für Ansbach bislang keine solche Vorschrift recherchieren konnte.
Nun aber wieder zurück zu dem Service für Baden-Württemberg, welchen ich im Übrigen hervorragend umgesetzt finde.
Den Einstieg in die Recherche bietet die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.
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Es gibt auch ein Schutzgebietsverzeichnis unter: Startseite LUBW > Themen > Natur und Landschaft > Flächenschutz > Schutzgebietsverzeichnis
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Und letztendlich kommt man über die Steckbriefauswahl zu den gesuchten Texten, sofern sie hinterlegt sind.
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Vielleicht hilft dies dem einen oder anderen.
Ich wünsche allzeit erlebnisreiche Flüge,
Kruzifix
Bei einer Recherche für Baden-Württemberg bin ich nun auf eine tolle Möglichkeit gestoßen, die entsprechenden Gebiete zu recherchieren, auf einer interaktiven Karte darzustellen und zum Teil auch die einschlägigen Verordnungen zu den Schutzgebieten abzurufen, um dort nach eventuell vorhandenen Einschränkungen zu suchen.
Zum Vergleich: in Bayern gilt in fast allen Naturschutzgebieten ein generelles Modellflugverbot. Hierbei wird nicht nach Modellflug oder dem Betrieb von UAS im Sinne des Luftrechts unterschieden. Ob zwischen Elektro- und Verbrennerflug unterschieden wird, muss ich erst noch klären - ich glaube es aber nicht. Zu jedem dieser unterschiedlichen Schutzgebiete (Naturschutz-, Vogelschutzgebiet, Biosphärenreservat etc.) gibt es eine eigene Verordnung, in jener dieses Verbot manifestiert ist.
So haben die mittelfränkischen Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach jeweils ein Modellflugverbot verankert, während ich für Ansbach bislang keine solche Vorschrift recherchieren konnte.
Nun aber wieder zurück zu dem Service für Baden-Württemberg, welchen ich im Übrigen hervorragend umgesetzt finde.
Den Einstieg in die Recherche bietet die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.
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Es gibt auch ein Schutzgebietsverzeichnis unter: Startseite LUBW > Themen > Natur und Landschaft > Flächenschutz > Schutzgebietsverzeichnis
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Und letztendlich kommt man über die Steckbriefauswahl zu den gesuchten Texten, sofern sie hinterlegt sind.
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Vielleicht hilft dies dem einen oder anderen.
Ich wünsche allzeit erlebnisreiche Flüge,
Kruzifix
Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix